Was ist eine arg. Täuschung?

Welche Rechte habe ich?

In Kürze

• Das Prinzip „Gekauft wie gesehen“ greift nicht, wenn dem Verkäufer Mängel bekannt waren und absichtlich verschwiegen wurden. In solchen Fällen stehen dem Käufer Ansprüche zu.

 

• Eine arglistige Täuschung liegt vor, wenn der Verkäufer von einem Mangel wusste und ihn dennoch absichtlich verschwieg. Dies kann bei nicht offensichtlichen Problemen wie Schimmelbefall oder feuchten Kellern der Fall sein.

 

• Versteckte Mängel sind zum Zeitpunkt des Verkaufs vorhanden, aber für den Käufer nicht offensichtlich erkennbar. Häufige Beispiele: Feuchtigkeitsschäden, Schädlingsbefall, elektrische Probleme, undichte Dächer oder verdeckte Baumängel.

So gehen Sie vor

Sammeln Sie Beweise für die Kenntnis des Verkäufers. Diese können sein: Zeugen, Urkunden, Gutachten. Befragen Sie die Nachbarn.

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf und vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch, in dem wir Ihre Situation ausführlich besprechen

Wir machen Ihre Rechte gegenüber dem Verkäufer geltend.

„Gekauft wie gesehen“ heißt es umgangssprachlich oft so schön. Aber dies gilt eben nicht, wenn dem Verkäufer ihrer Immobilie die Mängel bekannt waren und er Sie Ihnen verschwiegen hat. In diesem Fall stehen Ihnen Ansprüche zu.

 

Wann liegt eine Arglistige Täuschung vor?

 

Arglistig verschwiegener Mangel: Ein arglistig verschwiegener Mangel liegt vor, wenn der Verkäufer von einem Mangel Kenntnis hat und ihn dennoch absichtlich verschweigt. Dies kann beispielsweise bei nicht offensichtlichem Schimmelbefall oder einem feuchten Keller der Fall sein. 

Eine arglistige Täuschung liegt vor, wenn der Verkäufer vorsätzlich falsche Informationen über den Zustand der Immobilie gibt oder seine Pflicht zur Aufklärung verletzt. Zu versteckten Mängeln:

 

Was sind Versteckte Mängel?

 

Ein versteckter Mangel liegt vor, wenn ein Mangel an einer Sache, beispielsweise an einem erworbenen Haus oder einer Wohnung, zum Zeitpunkt des Verkaufs vorhanden ist, aber für den Käufer nicht offensichtlich erkennbar ist. Anders ausgedrückt handelt es sich um Mängel, die bei einer üblichen Untersuchung nicht ohne Weiteres entdeckt werden können. Die häufigsten versteckten Mängel in unserer Praxis sind bei Bestandsimmobilien:

• Feuchtigkeitsschäden: Versteckte Feuchtigkeitsschäden können sich in Form von Schimmelbildung, verrottendem Holz oder anderen strukturellen Problemen manifestieren. Diese sind oft nicht sofort erkennbar und können im Laufe der Zeit schwerwiegende Auswirkungen haben.

 

• Schädlingsbefall: Ein Befall von Schädlingen wie Termiten oder Holzwürmern kann oft versteckt sein und erst später entdeckt werden. Dies kann zu erheblichen strukturellen Schäden führen, die den Wert der Immobilie mindern.

 

• Elektrische Probleme: Verkabelungsprobleme, unsachgemäß installierte Elektroanlagen oder veraltete Verkabelung können versteckte Mängel sein. Diese können zu Stromausfällen, Kurzschlüssen oder anderen gefährlichen Situationen führen.

 

• Undichte Dächer: Ein undichtes Dach kann schwer zu entdecken sein, insbesondere wenn die Undichtigkeit sich schleichend entwickelt. Feuchteschäden und Schimmelbildung können die Folge sein.

 

• Verdeckte Baumängel: Hierzu gehören etwa Fehler in der Bauausführung, unzureichende Baustoffqualität oder unsachgemäße Installation von Bauteilen. Solche Mängel können die strukturelle Integrität des Gebäudes beeinträchtigen und sind nicht immer offensichtlich.

 

Ihnen stehen in diesem Fall unter anderem folgende Ansprüche gegen den Verkäufer zu: Minderung des Kaufpreises, Anfechtung und Rücktritt vom Kaufvertrag, Schadensersatz.


Kontaktieren Sie uns für ein kostenloses Erstgespräch um Ihre Rechte bei einer arglistigen Täuschung zu besprechen. 

 

Was ist eine arg. Täuschung?

Welche Rechte habe ich?

In Kürze

• Das Prinzip „Gekauft wie gesehen“ greift nicht, wenn dem Verkäufer Mängel bekannt waren und absichtlich verschwiegen wurden. In solchen Fällen stehen dem Käufer Ansprüche zu.

 

• Eine arglistige Täuschung liegt vor, wenn der Verkäufer von einem Mangel wusste und ihn dennoch absichtlich verschwieg. Dies kann bei nicht offensichtlichen Problemen wie Schimmelbefall oder feuchten Kellern der Fall sein.

 

• Versteckte Mängel sind zum Zeitpunkt des Verkaufs vorhanden, aber für den Käufer nicht offensichtlich erkennbar. Häufige Beispiele: Feuchtigkeitsschäden, Schädlingsbefall, elektrische Probleme, undichte Dächer oder verdeckte Baumängel.

So gehen Sie vor

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Wir machen Ihre Rechte gegenüber dem Verkäufer geltend.

„Gekauft wie gesehen“ heißt es umgangssprachlich oft so schön. Aber dies gilt eben nicht, wenn dem Verkäufer ihrer Immobilie die Mängel bekannt waren und er Sie Ihnen verschwiegen hat. In diesem Fall stehen Ihnen Ansprüche zu.

 

Wann liegt eine Arglistige Täuschung vor?

 

Arglistig verschwiegener Mangel: Ein arglistig verschwiegener Mangel liegt vor, wenn der Verkäufer von einem Mangel Kenntnis hat und ihn dennoch absichtlich verschweigt. Dies kann beispielsweise bei nicht offensichtlichem Schimmelbefall oder einem feuchten Keller der Fall sein. 

Eine arglistige Täuschung liegt vor, wenn der Verkäufer vorsätzlich falsche Informationen über den Zustand der Immobilie gibt oder seine Pflicht zur Aufklärung verletzt. Zu versteckten Mängeln:

 

Was sind Versteckte Mängel?

 

Ein versteckter Mangel liegt vor, wenn ein Mangel an einer Sache, beispielsweise an einem erworbenen Haus oder einer Wohnung, zum Zeitpunkt des Verkaufs vorhanden ist, aber für den Käufer nicht offensichtlich erkennbar ist. Anders ausgedrückt handelt es sich um Mängel, die bei einer üblichen Untersuchung nicht ohne Weiteres entdeckt werden können. Die häufigsten versteckten Mängel in unserer Praxis sind bei Bestandsimmobilien:

• Feuchtigkeitsschäden: Versteckte Feuchtigkeitsschäden können sich in Form von Schimmelbildung, verrottendem Holz oder anderen strukturellen Problemen manifestieren. Diese sind oft nicht sofort erkennbar und können im Laufe der Zeit schwerwiegende Auswirkungen haben.

 

• Schädlingsbefall: Ein Befall von Schädlingen wie Termiten oder Holzwürmern kann oft versteckt sein und erst später entdeckt werden. Dies kann zu erheblichen strukturellen Schäden führen, die den Wert der Immobilie mindern.

 

• Elektrische Probleme: Verkabelungsprobleme, unsachgemäß installierte Elektroanlagen oder veraltete Verkabelung können versteckte Mängel sein. Diese können zu Stromausfällen, Kurzschlüssen oder anderen gefährlichen Situationen führen.

 

• Undichte Dächer: Ein undichtes Dach kann schwer zu entdecken sein, insbesondere wenn die Undichtigkeit sich schleichend entwickelt. Feuchteschäden und Schimmelbildung können die Folge sein.

 

• Verdeckte Baumängel: Hierzu gehören etwa Fehler in der Bauausführung, unzureichende Baustoffqualität oder unsachgemäße Installation von Bauteilen. Solche Mängel können die strukturelle Integrität des Gebäudes beeinträchtigen und sind nicht immer offensichtlich.

 

Ihnen stehen in diesem Fall unter anderem folgende Ansprüche gegen den Verkäufer zu: Minderung des Kaufpreises, Anfechtung und Rücktritt vom Kaufvertrag, Schadensersatz.


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• Eine arglistige Täuschung liegt vor, wenn der Verkäufer von einem Mangel wusste und ihn dennoch absichtlich verschwieg. Dies kann bei nicht offensichtlichen Problemen wie Schimmelbefall oder feuchten Kellern der Fall sein.

 

• Versteckte Mängel sind zum Zeitpunkt des Verkaufs vorhanden, aber für den Käufer nicht offensichtlich erkennbar. Häufige Beispiele: Feuchtigkeitsschäden, Schädlingsbefall, elektrische Probleme, undichte Dächer oder verdeckte Baumängel.

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„Gekauft wie gesehen“ heißt es umgangssprachlich oft so schön. Aber dies gilt eben nicht, wenn dem Verkäufer ihrer Immobilie die Mängel bekannt waren und er Sie Ihnen verschwiegen hat. In diesem Fall stehen Ihnen Ansprüche zu.

 

Wann liegt eine Arglistige Täuschung vor?

 

Arglistig verschwiegener Mangel: Ein arglistig verschwiegener Mangel liegt vor, wenn der Verkäufer von einem Mangel Kenntnis hat und ihn dennoch absichtlich verschweigt. Dies kann beispielsweise bei nicht offensichtlichem Schimmelbefall oder einem feuchten Keller der Fall sein. 

Eine arglistige Täuschung liegt vor, wenn der Verkäufer vorsätzlich falsche Informationen über den Zustand der Immobilie gibt oder seine Pflicht zur Aufklärung verletzt. Zu versteckten Mängeln:

 

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Echte Bewertungen unserer Mandanten

Erfahren Sie, wie wir unseren Mandanten

erfolgreich zur Seite stehen.

Unsere Mandanten teilen ihre persönlichen Erfahrungen mit unserer Kanzlei. Lesen Sie, was sie über die Zusammenarbeit mit uns sagen und wie wir sie in verschiedenen Rechtsangelegenheiten unterstützt haben. Ihre Zufriedenheit und der Erfolg ihrer Fälle stehen bei uns an erster Stelle.

Nach Kontaktaufnahme erfolgte schnell und unkompliziert eine Rückmeldung. Herr Voß hat mein Anliegen geprüft, mich beraten und mir konkrete nächste Schritte empfohlen.
Keno Müller

Top, wir haben uns von Herrn Voß bei einem Grundstückskaufvertrag vertreten lassen. Uns wurde gleich am Anfang mitgeteilt, was am Ende dabei rauskommen wird. Dies ist dann auch genauso eingetreten. Bei anderen Anwälten mussten wir ewig warten, bis wir überhaupt mal eine Antwort bekommen haben. Herr Voß war immer telefonisch erreichbar und hat alle Fragen stets ruhig beantwortet.
J. P.

Top Beratung: sachlich, schnell und mit einem super Ergebnis. Rechtsanwalt Voß schafft es dank seiner Kompetenz immer das Beste herauszuholen.
Christian Cordes

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Arglistig verschwiegener Mangel: Ein arglistig verschwiegener Mangel liegt vor, wenn der Verkäufer von einem Mangel Kenntnis hat und ihn dennoch absichtlich verschweigt. Dies kann beispielsweise bei nicht offensichtlichem Schimmelbefall oder einem feuchten Keller der Fall sein. 

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Ein versteckter Mangel liegt vor, wenn ein Mangel an einer Sache, beispielsweise an einem erworbenen Haus oder einer Wohnung, zum Zeitpunkt des Verkaufs vorhanden ist, aber für den Käufer nicht offensichtlich erkennbar ist. Anders ausgedrückt handelt es sich um Mängel, die bei einer üblichen Untersuchung nicht ohne Weiteres entdeckt werden können. Die häufigsten versteckten Mängel in unserer Praxis sind bei Bestandsimmobilien:

• Feuchtigkeitsschäden: Versteckte Feuchtigkeitsschäden können sich in Form von Schimmelbildung, verrottendem Holz oder anderen strukturellen Problemen manifestieren. Diese sind oft nicht sofort erkennbar und können im Laufe der Zeit schwerwiegende Auswirkungen haben.

 

• Schädlingsbefall: Ein Befall von Schädlingen wie Termiten oder Holzwürmern kann oft versteckt sein und erst später entdeckt werden. Dies kann zu erheblichen strukturellen Schäden führen, die den Wert der Immobilie mindern.

 

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• Verdeckte Baumängel: Hierzu gehören etwa Fehler in der Bauausführung, unzureichende Baustoffqualität oder unsachgemäße Installation von Bauteilen. Solche Mängel können die strukturelle Integrität des Gebäudes beeinträchtigen und sind nicht immer offensichtlich.

 

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