Feuchtigkeit nach Hauskauf?
Wir prüfen Ihren Fall
Nasse Wände, Schimmel oder feuchte Keller entdeckt? Wir prüfen, ob der Verkäufer haften muss und setzen Ihre Ansprüche auf Minderung, Rücktritt oder Schadensersatz durch.
Wann liegt ein Problem vor?
Diese typischen Situationen erleben wir regelmäßig bei unseren Mandanten

Feuchte Wände & Keller
Feuchtigkeit zeigt sich oft erst nach dem Einzug
- Wasserflecken an Wänden oder Decken
- Feuchter oder nasser Keller
- Abblätternde Farbe oder Putz

Schimmelbefall
Schimmel ist ein Gesundheitsrisiko und Sachmangel
- Sichtbarer Schimmel an Wänden
- Moderiger Geruch in Räumen
- Allergische Reaktionen nach Einzug

Undichtes Dach
Dachschäden verursachen massive Folgeschäden
- Wassereinbruch bei Regen
- Feuchte Dachbalken oder Dämmung
- Verfärbungen an Dachschrägen

Mangelhafte Abdichtung
Fehlende Drainage oder Horizontalsperre
- Aufsteigende Feuchtigkeit im Erdgeschoss
- Salzausblühungen an Wänden
- Feuchte Bodenplatten
Welche Strategie passt zu Ihrem Fall?
Nicht jeder Weg ist für jeden Fall geeignet – wir helfen Ihnen, die richtige Strategie zu wählen

Strategie
Minderung
Kaufpreis reduzieren – Sie behalten die Immobilie, der Verkäufer zahlt den Minderwert zurück
Voraussetzungen
- Sachmangel nachgewiesen (Gutachten)
- Mangel bestand bereits bei Übergabe
- Kein wirksamer Haftungsausschluss
Kostenlose Einschätzung, ob diese Strategie zu Ihrem Fall passt.
Einschätzung anfragen
Strategie
Rücktritt
Kaufvertrag rückgängig machen – bei erheblichen Feuchtigkeitsschäden
Voraussetzungen
- Erheblicher Sachmangel
- Fristsetzung zur Nacherfüllung
- Oder: Arglistige Täuschung
Kostenlose Einschätzung, ob diese Strategie zu Ihrem Fall passt.
Einschätzung anfragen
Strategie
Schadensersatz
Sanierungskosten und Folgeschäden vom Verkäufer einfordern
Voraussetzungen
- Verschulden des Verkäufers
- Dokumentierte Kosten
- Kausalität zwischen Mangel und Schaden
Kostenlose Einschätzung, ob diese Strategie zu Ihrem Fall passt.
Einschätzung anfragenSo arbeiten wir – schnell & strukturiert
Ablauf abhängig von Mitwirkung, Gerichtsauslastung und Beweislage
Fallcheck
- Feuchtigkeitsschäden dokumentieren & fotografieren
- Kaufvertrag und Übergabeprotokoll prüfen
- Erfolgschancen und Haftungsausschluss bewerten
Innerhalb von 48 Stunden nach Ihrer Anfrage
Beweissicherung
- Sachverständigen-Gutachten beauftragen
- Ursache und Zeitpunkt der Feuchtigkeit klären
- Arglist-Indizien sammeln (Überstreichen, Verschweigen)
Koordination mit erfahrenen Bausachverständigen
Außergerichtlich
- Fristbrief an Verkäufer
- Vergleichsverhandlung (Minderung/Schadensersatz)
- Bei Arglist: Anfechtung des Kaufvertrags
Ziel: schnelle Einigung ohne Prozess
Durchsetzung
- Klage bei Gericht (wenn nötig)
- Beweisaufnahme und Sachverständigenanhörung
- Urteil oder Vergleich
Wir begleiten Sie bis zur vollständigen Durchsetzung
Das erhalten Sie von uns
Erstes Anwaltsschreiben
Fristbrief an Verkäufer mit Mängelanzeige
Gutachter-Koordination
Wir beauftragen und steuern den Sachverständigen
Verhandlungsstrategie
Zielkorridor für Minderung oder Rückabwicklung
Aktuelle Gerichtsentscheidungen
Relevante Urteile zu Ihrem Thema
Häufig gestellte Fragen
Wie beweise ich Feuchtigkeit als Sachmangel?
Ein Sachverständigen-Gutachten ist der wichtigste Beweis. Es klärt Ursache, Ausmaß und ob der Schaden bereits vor der Übergabe bestand. Ergänzend sollten Sie Fotos, Messwerte und etwaige Vorberichte sichern.
Wann liegt Arglist bei Feuchtigkeit vor?
Arglist liegt vor, wenn der Verkäufer die Feuchtigkeit kannte und bewusst verschwiegen hat – z.B. durch Überstreichen von Flecken, frisch renovierte Kellerwände oder Verschweigen früherer Wasserschäden. Der Haftungsausschluss im Kaufvertrag greift dann nicht.
Wie lange habe ich Zeit, Feuchtigkeitsmängel geltend zu machen?
Bei normalen Sachmängeln gilt die 5-jährige Verjährungsfrist ab Übergabe. Bei Arglist verlängert sich die Frist auf 3 Jahre ab Kenntnis des Mangels. Handeln Sie trotzdem schnell, um Beweise zu sichern.
Greift der Haftungsausschluss im Kaufvertrag?
Die meisten Kaufverträge enthalten einen Haftungsausschluss für Sachmängel. Dieser greift jedoch NICHT bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Wir prüfen, ob Indizien für Arglist vorliegen.
Was kostet die Durchsetzung meiner Ansprüche?
Die Ersteinschätzung ist kostenlos. Die weiteren Kosten richten sich nach dem Streitwert (Minderungsbetrag). Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt häufig die Kosten. Wir klären dies vorab.
Muss ich den Mangel sofort melden?
Ja, melden Sie den Mangel unverzüglich schriftlich beim Verkäufer. Gleichzeitig sollten Sie Beweise sichern (Fotos, Video, Messwerte) und nichts an der Schadensstelle verändern, bis ein Sachverständiger den Zustand dokumentiert hat.
Feuchtigkeit entdeckt? Wir prüfen Ihre Optionen!
Nicht jeder Feuchtigkeitsschaden rechtfertigt Ansprüche – aber wenn die Voraussetzungen stimmen, setzen wir Ihre Rechte konsequent durch. Lassen Sie uns gemeinsam prüfen, was möglich ist.