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Käufer zahlt nicht?
Wir setzen Ihre Rechte durch

Der Käufer zahlt den Kaufpreis nicht oder nicht rechtzeitig? Wir setzen als Ihre Anwälte die Zahlung durch – oder wickeln den Vertrag rück ab. Kostenfreie Ersteinschätzung.

Über 500 geprüfte Fälle
Erste Rückmeldung binnen 24 h
Käufer zahlt nicht

Wann liegt ein Problem vor?

Diese typischen Situationen erleben wir regelmäßig bei unseren Mandanten

Zahlungsverzug

Zahlungsverzug

Der Kaufpreis wird nicht fristgerecht gezahlt

  • Fälligkeitsmitteilung liegt vor, aber keine Zahlung
  • Käufer vertröstet wiederholt
  • Teilzahlung statt vollständigem Kaufpreis
Finanzierung geplatzt

Finanzierung geplatzt

Die Bank hat die Finanzierung abgelehnt

  • Käufer meldet Finanzierungsprobleme
  • Finanzierungszusage war Voraussetzung
  • Käufer bittet um Fristverlängerung
Käufer tritt zurück

Käufer tritt zurück

Käufer will den Kaufvertrag nicht mehr erfüllen

  • Käufer erklärt Rücktritt ohne Grund
  • Käufer verweigert Mitwirkung beim Notar
  • Käufer ist nicht mehr erreichbar
Schadensersatzrisiken

Schadensersatzrisiken

Ihnen entstehen Schäden durch die Nichtzahlung

  • Nachfinanzierung oder Zwischenfinanzierung nötig
  • Neuer Käufer nur zu niedrigerem Preis
  • Laufende Kosten ohne Kaufpreiszahlung
Ihre Optionen

Welche Strategie passt zu Ihrem Fall?

Nicht jeder Weg ist für jeden Fall geeignet – wir helfen Ihnen, die richtige Strategie zu wählen

Kaufpreisklage

Strategie

Kaufpreisklage

Den Kaufpreis gerichtlich einfordern – der Vertrag ist bindend

Voraussetzungen

  • Notarieller Kaufvertrag abgeschlossen
  • Kaufpreisfälligkeit eingetreten
  • Mahnung/Fristsetzung erfolgt

Kostenlose Einschätzung, ob diese Strategie zu Ihrem Fall passt.

Einschätzung anfragen
Rücktritt + Schadensersatz

Strategie

Rücktritt + Schadensersatz

Vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz fordern

Voraussetzungen

  • Angemessene Nachfrist gesetzt
  • Frist erfolglos abgelaufen
  • Schäden dokumentiert (Preisdifferenz etc.)

Kostenlose Einschätzung, ob diese Strategie zu Ihrem Fall passt.

Einschätzung anfragen
Verzugszinsen

Strategie

Verzugszinsen

Zinsen auf den ausstehenden Kaufpreis ab Verzugseintritt

Voraussetzungen

  • Zahlungsverzug eingetreten
  • Fälligkeitsmitteilung lag vor
  • Zinssatz: 5% über Basiszins (privat) oder 9% (gewerblich)

Kostenlose Einschätzung, ob diese Strategie zu Ihrem Fall passt.

Einschätzung anfragen
Ablauf

So arbeiten wir – schnell & strukturiert

Ablauf abhängig von Mitwirkung, Gerichtsauslastung und Beweislage

1

Mahnung & Fristsetzung

  • Zahlungserinnerung und Mahnung versenden
  • Angemessene Nachfrist setzen (2 Wochen)
  • Verzugsfolgen androhen

Die Fristsetzung ist Voraussetzung für weitere Schritte

2

Verhandlung

  • Zahlungsbereitschaft des Käufers klären
  • Ggf. Ratenzahlung oder Friststreckung verhandeln
  • Sicherheiten einfordern

Manchmal lässt sich der Vertrag noch retten

3

Gerichtlich

  • Kaufpreisklage oder Rücktrittserklärung
  • Schadensersatzforderung beziffern
  • Einstweilige Maßnahmen bei Vermögensgefährdung

Notarieller Vertrag ist starkes Beweismittel

4

Durchsetzung

  • Zwangsvollstreckung aus Urteil
  • Ggf. aus notarieller Urkunde
  • Weiterverkauf an neuen Käufer

Konsequente Durchsetzung bis zur Zahlung

Ihre Vorteile

Das erhalten Sie von uns

Mahnung mit Fristsetzung

Rechtssichere Mahnung mit Verzugsfolgen

Schadensberechnung

Bezifferte Aufstellung aller Schadenspositionen

Durchsetzungsstrategie

Klageweg oder Vertragsauflösung – klarer Fahrplan

Rechtsprechung

Aktuelle Gerichtsentscheidungen

Relevante Urteile zu Ihrem Thema

Häufige Fragen

Häufig gestellte Fragen

Was kann ich tun, wenn der Käufer nicht zahlt?

Zunächst: Schriftliche Mahnung mit angemessener Nachfrist (2 Wochen). Wenn keine Zahlung erfolgt, können Sie zwischen Kaufpreisklage und Rücktritt vom Vertrag wählen. Beides hat Vor- und Nachteile, die von Ihrer Situation abhängen.

Kann ich Verzugszinsen verlangen?

Ja, ab Verzugseintritt können Sie Zinsen auf den ausstehenden Kaufpreis verlangen: 5% über dem Basiszinssatz bei Privatpersonen, 9% bei gewerblichen Käufern. Die Zinsen laufen bis zur vollständigen Zahlung.

Soll ich klagen oder zurücktreten?

Das hängt von der Situation ab: Kaufpreisklage, wenn der Käufer zahlungsfähig ist und Sie die Immobilie loswerden wollen. Rücktritt + Schadensersatz, wenn Sie die Immobilie behalten und an jemand anderen verkaufen können. Wir beraten Sie zur besten Strategie.

Welchen Schadensersatz kann ich fordern?

Preisdifferenz zum Weiterverkauf, Verzugszinsen, Maklerkosten für Neuvermarktung, laufende Kosten (Kredit, Versicherung, Grundsteuer), Anwaltskosten und weitere Aufwendungen, die durch die Nichtzahlung entstanden sind.

Kann ich direkt aus dem Notarvertrag vollstrecken?

Wenn der Notarvertrag eine Unterwerfungserklärung des Käufers unter die sofortige Zwangsvollstreckung enthält, können Sie direkt vollstrecken – ohne vorher klagen zu müssen. Prüfen Sie dies im Kaufvertrag.

Was passiert mit der Vormerkung im Grundbuch?

Die Auflassungsvormerkung zugunsten des Käufers bleibt bestehen, bis der Rücktritt wirksam erklärt und die Löschung bewilligt ist. Bei Rücktritt muss der Käufer die Löschung bewilligen – notfalls wird dies gerichtlich durchgesetzt.

Käufer zahlt nicht? Wir setzen Ihre Rechte durch!

Der Kaufvertrag ist bindend. Wir setzen die Zahlung durch oder wickeln den Vertrag rück ab – schnell, konsequent und mit klarem Fahrplan.