voss.legal Logovoss.legal

Kaufpreis mindern?
Wir berechnen Ihren Anspruch

Mängel an der Immobilie entdeckt? Sie können den Kaufpreis mindern und die Differenz zurückfordern – ohne die Immobilie zurückgeben zu müssen.

Über 500 geprüfte Fälle
Erste Rückmeldung binnen 24 h
Kaufpreisminderung

Wann liegt ein Problem vor?

Diese typischen Situationen erleben wir regelmäßig bei unseren Mandanten

Sachmängel festgestellt

Sachmängel festgestellt

Die Immobilie hat Mängel, die den Wert mindern

  • Feuchtigkeit, Schimmel oder Bauschäden
  • Mangelhafte Installationen (Elektrik, Heizung)
  • Falschangaben zur Wohnfläche oder Ausstattung
Sanierungsbedarf höher als erwartet

Sanierungsbedarf höher als erwartet

Nicht offengelegte Sanierungskosten

  • Dach, Fenster oder Fassade sanierungsbedürftig
  • Veraltete Haustechnik (Heizung, Leitungen)
  • Energetische Mängel nicht kommuniziert
Wohnfläche weicht ab

Wohnfläche weicht ab

Tatsächliche Fläche stimmt nicht mit Angaben überein

  • Weniger Quadratmeter als im Exposé
  • Nicht anrechenbare Flächen als Wohnfläche ausgewiesen
  • Dachschrägen falsch berechnet
Ihre Optionen

Welche Strategie passt zu Ihrem Fall?

Nicht jeder Weg ist für jeden Fall geeignet – wir helfen Ihnen, die richtige Strategie zu wählen

Minderung

Strategie

Minderung

Kaufpreis reduzieren und Differenz zurückfordern – Sie behalten die Immobilie

Voraussetzungen

  • Sachmangel bei Übergabe vorhanden
  • Mangel war Ihnen nicht bekannt
  • Kein wirksamer Haftungsausschluss (oder Arglist)

Kostenlose Einschätzung, ob diese Strategie zu Ihrem Fall passt.

Einschätzung anfragen
Minderung + Schadensersatz

Strategie

Minderung + Schadensersatz

Kaufpreis reduzieren UND Folgekosten geltend machen

Voraussetzungen

  • Sachmangel plus daraus resultierende Schäden
  • Fristsetzung zur Nacherfüllung
  • Verschulden des Verkäufers

Kostenlose Einschätzung, ob diese Strategie zu Ihrem Fall passt.

Einschätzung anfragen
Alternativ: Rücktritt

Strategie

Alternativ: Rücktritt

Wenn die Mängel so erheblich sind, dass Minderung nicht reicht

Voraussetzungen

  • Erheblicher Sachmangel
  • Fristsetzung abgelaufen oder Arglist
  • Minderung wäre unverhältnismäßig gering

Kostenlose Einschätzung, ob diese Strategie zu Ihrem Fall passt.

Einschätzung anfragen
Ablauf

So arbeiten wir – schnell & strukturiert

Ablauf abhängig von Mitwirkung, Gerichtsauslastung und Beweislage

1

Mangelbewertung

  • Mängel dokumentieren und fotografieren
  • Sachverständigen-Gutachten beauftragen
  • Minderungsbetrag berechnen lassen

Das Gutachten ist die Grundlage für die Berechnung

2

Berechnung

  • Verkehrswert mit und ohne Mangel vergleichen
  • Sanierungskosten als Berechnungsgrundlage
  • Minderungsbetrag rechtssicher beziffern

Berechnung nach BGH-Rechtsprechung

3

Außergerichtlich

  • Minderungserklärung an Verkäufer
  • Rückzahlung des Minderungsbetrags fordern
  • Vergleichsverhandlung führen

Ziel: schnelle Einigung ohne Prozess

4

Durchsetzung

  • Klage auf Rückzahlung (wenn nötig)
  • Sachverständigenanhörung vor Gericht
  • Urteil oder Vergleich

Konsequente Durchsetzung bis zur Zahlung

Ihre Vorteile

Das erhalten Sie von uns

Minderungserklärung

Rechtssicheres Schreiben mit beziffertem Betrag

Minderungsberechnung

Detaillierte Berechnung nach BGH-Grundsätzen

Verhandlungsstrategie

Zielkorridor und Verhandlungsfahrplan

Rechtsprechung

Aktuelle Gerichtsentscheidungen

Relevante Urteile zu Ihrem Thema

Häufige Fragen

Häufig gestellte Fragen

Wie wird der Minderungsbetrag berechnet?

Der Minderungsbetrag wird nach der Methode des BGH berechnet: Verhältnis von Wert der mangelfreien Immobilie zum Wert der mangelhaften Immobilie, angewandt auf den Kaufpreis. Oft werden die Sanierungskosten als Berechnungsgrundlage herangezogen.

Muss ich erst Nacherfüllung verlangen?

Nein! Anders als beim Rücktritt ist die Minderung ein Gestaltungsrecht, das Sie einseitig erklären können. Eine vorherige Fristsetzung zur Nacherfüllung ist bei der Minderung nicht zwingend erforderlich.

Kann ich mindern und trotzdem Schadensersatz fordern?

Ja, Minderung und Schadensersatz können kombiniert werden. Die Minderung deckt den Minderwert der Immobilie ab, der Schadensersatz die darüber hinausgehenden Kosten (Gutachter, Hotel, Umzug etc.).

Greift der Haftungsausschluss bei der Minderung?

Der übliche Haftungsausschluss in Kaufverträgen schließt die Minderung grundsätzlich aus. ABER: Bei arglistig verschwiegenen Mängeln greift der Ausschluss nicht. Wir prüfen, ob Indizien für Arglist vorliegen.

Lohnt sich Minderung bei kleinen Mängeln?

Auch bei vermeintlich kleinen Mängeln kann der Minderungsbetrag erheblich sein. Beispiel: 5% Minderung bei einem Kaufpreis von 400.000 Euro ergibt 20.000 Euro. Eine Ersteinschätzung ist kostenlos.

Wie lange kann ich den Kaufpreis mindern?

Bei normalen Sachmängeln gilt die 5-jährige Verjährungsfrist ab Übergabe. Bei Arglist 3 Jahre ab Kenntnis, maximal 10 Jahre. Handeln Sie trotzdem schnell, um Beweise zu sichern und Ihre Position zu stärken.

Mängel entdeckt? Wir berechnen Ihre Minderung!

Behalten Sie Ihre Immobilie und fordern Sie den Minderwert zurück. Wir berechnen den Minderungsbetrag und setzen Ihren Anspruch durch.