Kaufpreis mindern?
Wir berechnen Ihren Anspruch
Mängel an der Immobilie entdeckt? Sie können den Kaufpreis mindern und die Differenz zurückfordern – ohne die Immobilie zurückgeben zu müssen.
Wann liegt ein Problem vor?
Diese typischen Situationen erleben wir regelmäßig bei unseren Mandanten

Sachmängel festgestellt
Die Immobilie hat Mängel, die den Wert mindern
- Feuchtigkeit, Schimmel oder Bauschäden
- Mangelhafte Installationen (Elektrik, Heizung)
- Falschangaben zur Wohnfläche oder Ausstattung

Sanierungsbedarf höher als erwartet
Nicht offengelegte Sanierungskosten
- Dach, Fenster oder Fassade sanierungsbedürftig
- Veraltete Haustechnik (Heizung, Leitungen)
- Energetische Mängel nicht kommuniziert

Wohnfläche weicht ab
Tatsächliche Fläche stimmt nicht mit Angaben überein
- Weniger Quadratmeter als im Exposé
- Nicht anrechenbare Flächen als Wohnfläche ausgewiesen
- Dachschrägen falsch berechnet
Welche Strategie passt zu Ihrem Fall?
Nicht jeder Weg ist für jeden Fall geeignet – wir helfen Ihnen, die richtige Strategie zu wählen

Strategie
Minderung
Kaufpreis reduzieren und Differenz zurückfordern – Sie behalten die Immobilie
Voraussetzungen
- Sachmangel bei Übergabe vorhanden
- Mangel war Ihnen nicht bekannt
- Kein wirksamer Haftungsausschluss (oder Arglist)
Kostenlose Einschätzung, ob diese Strategie zu Ihrem Fall passt.
Einschätzung anfragen
Strategie
Minderung + Schadensersatz
Kaufpreis reduzieren UND Folgekosten geltend machen
Voraussetzungen
- Sachmangel plus daraus resultierende Schäden
- Fristsetzung zur Nacherfüllung
- Verschulden des Verkäufers
Kostenlose Einschätzung, ob diese Strategie zu Ihrem Fall passt.
Einschätzung anfragen
Strategie
Alternativ: Rücktritt
Wenn die Mängel so erheblich sind, dass Minderung nicht reicht
Voraussetzungen
- Erheblicher Sachmangel
- Fristsetzung abgelaufen oder Arglist
- Minderung wäre unverhältnismäßig gering
Kostenlose Einschätzung, ob diese Strategie zu Ihrem Fall passt.
Einschätzung anfragenSo arbeiten wir – schnell & strukturiert
Ablauf abhängig von Mitwirkung, Gerichtsauslastung und Beweislage
Mangelbewertung
- Mängel dokumentieren und fotografieren
- Sachverständigen-Gutachten beauftragen
- Minderungsbetrag berechnen lassen
Das Gutachten ist die Grundlage für die Berechnung
Berechnung
- Verkehrswert mit und ohne Mangel vergleichen
- Sanierungskosten als Berechnungsgrundlage
- Minderungsbetrag rechtssicher beziffern
Berechnung nach BGH-Rechtsprechung
Außergerichtlich
- Minderungserklärung an Verkäufer
- Rückzahlung des Minderungsbetrags fordern
- Vergleichsverhandlung führen
Ziel: schnelle Einigung ohne Prozess
Durchsetzung
- Klage auf Rückzahlung (wenn nötig)
- Sachverständigenanhörung vor Gericht
- Urteil oder Vergleich
Konsequente Durchsetzung bis zur Zahlung
Das erhalten Sie von uns
Minderungserklärung
Rechtssicheres Schreiben mit beziffertem Betrag
Minderungsberechnung
Detaillierte Berechnung nach BGH-Grundsätzen
Verhandlungsstrategie
Zielkorridor und Verhandlungsfahrplan
Aktuelle Gerichtsentscheidungen
Relevante Urteile zu Ihrem Thema
Häufig gestellte Fragen
Wie wird der Minderungsbetrag berechnet?
Der Minderungsbetrag wird nach der Methode des BGH berechnet: Verhältnis von Wert der mangelfreien Immobilie zum Wert der mangelhaften Immobilie, angewandt auf den Kaufpreis. Oft werden die Sanierungskosten als Berechnungsgrundlage herangezogen.
Muss ich erst Nacherfüllung verlangen?
Nein! Anders als beim Rücktritt ist die Minderung ein Gestaltungsrecht, das Sie einseitig erklären können. Eine vorherige Fristsetzung zur Nacherfüllung ist bei der Minderung nicht zwingend erforderlich.
Kann ich mindern und trotzdem Schadensersatz fordern?
Ja, Minderung und Schadensersatz können kombiniert werden. Die Minderung deckt den Minderwert der Immobilie ab, der Schadensersatz die darüber hinausgehenden Kosten (Gutachter, Hotel, Umzug etc.).
Greift der Haftungsausschluss bei der Minderung?
Der übliche Haftungsausschluss in Kaufverträgen schließt die Minderung grundsätzlich aus. ABER: Bei arglistig verschwiegenen Mängeln greift der Ausschluss nicht. Wir prüfen, ob Indizien für Arglist vorliegen.
Lohnt sich Minderung bei kleinen Mängeln?
Auch bei vermeintlich kleinen Mängeln kann der Minderungsbetrag erheblich sein. Beispiel: 5% Minderung bei einem Kaufpreis von 400.000 Euro ergibt 20.000 Euro. Eine Ersteinschätzung ist kostenlos.
Wie lange kann ich den Kaufpreis mindern?
Bei normalen Sachmängeln gilt die 5-jährige Verjährungsfrist ab Übergabe. Bei Arglist 3 Jahre ab Kenntnis, maximal 10 Jahre. Handeln Sie trotzdem schnell, um Beweise zu sichern und Ihre Position zu stärken.
Mängel entdeckt? Wir berechnen Ihre Minderung!
Behalten Sie Ihre Immobilie und fordern Sie den Minderwert zurück. Wir berechnen den Minderungsbetrag und setzen Ihren Anspruch durch.