Schadensersatz fordern?
Wir berechnen Ihren Anspruch
Mängel an der Immobilie verursachen Kosten? Wir berechnen Ihren Schadensersatzanspruch und setzen ihn gegenüber dem Verkäufer durch – außergerichtlich oder vor Gericht.
Wann liegt ein Problem vor?
Diese typischen Situationen erleben wir regelmäßig bei unseren Mandanten

Sanierungskosten
Mängel verursachen hohe Reparatur- und Sanierungskosten
- Unerwartete Sanierung nötig
- Mehrere Gewerke betroffen
- Kosten übersteigen Budget erheblich

Folgeschäden
Ein Mangel verursacht weitere Schäden
- Wasserschaden führt zu Schimmel
- Mangelhafte Elektrik verursacht Schäden
- Undichtes Dach beschädigt Dämmung

Mehrkosten & Ausfall
Zusätzliche Kosten durch den Mangel
- Hotelkosten bei Unbewohnbarkeit
- Mietausfälle bei vermieteten Objekten
- Umzugskosten und Lagerkosten

Wertminderung
Immobilie ist weniger wert als bezahlt
- Mangel mindert den Verkehrswert
- Sanierung stellt Wert nicht vollständig her
- Merkantiler Minderwert bleibt bestehen
Welche Strategie passt zu Ihrem Fall?
Nicht jeder Weg ist für jeden Fall geeignet – wir helfen Ihnen, die richtige Strategie zu wählen

Strategie
Schadensersatz statt Leistung
Volle Kosten für Mangelbeseitigung und Folgeschäden einfordern
Voraussetzungen
- Sachmangel nachgewiesen
- Fristsetzung zur Nacherfüllung abgelaufen
- Verschulden des Verkäufers (bei Arglist gegeben)
Kostenlose Einschätzung, ob diese Strategie zu Ihrem Fall passt.
Einschätzung anfragen
Strategie
Schadensersatz neben Leistung
Ersatz für Schäden, die trotz Nacherfüllung bestehen bleiben
Voraussetzungen
- Folgeschäden dokumentiert
- Kausalität zwischen Mangel und Schaden
- Unabhängig von der Nacherfüllung
Kostenlose Einschätzung, ob diese Strategie zu Ihrem Fall passt.
Einschätzung anfragen
Strategie
Minderung + Schadensersatz
Kaufpreisminderung kombiniert mit Schadensersatz für Folgekosten
Voraussetzungen
- Sachmangel und Folgeschäden
- Gutachten über Minderungsbetrag
- Dokumentierte Folgekosten
Kostenlose Einschätzung, ob diese Strategie zu Ihrem Fall passt.
Einschätzung anfragen
Strategie
Rücktritt + Schadensersatz
Kaufvertrag rückgängig machen und zusätzlich Schadensersatz
Voraussetzungen
- Erheblicher Sachmangel oder Arglist
- Fristsetzung (entfällt bei Arglist)
- Gesamtschaden beziffert
Kostenlose Einschätzung, ob diese Strategie zu Ihrem Fall passt.
Einschätzung anfragenSo arbeiten wir – schnell & strukturiert
Ablauf abhängig von Mitwirkung, Gerichtsauslastung und Beweislage
Schadensermittlung
- Alle Kosten und Schäden dokumentieren
- Gutachten über Mängel und Sanierungskosten
- Schadensersatzhöhe berechnen
Gründliche Dokumentation ist die Basis
Rechtliche Prüfung
- Kaufvertrag und Haftungsausschluss prüfen
- Anspruchsgrundlagen identifizieren
- Verjährung und Fristen prüfen
Welche Ansprüche bestehen konkret?
Außergerichtlich
- Fristsetzung und Schadensforderung
- Vergleichsverhandlung mit Gegenseite
- Einigung über Zahlungsbetrag
Ziel: schnelle Zahlung ohne Prozess
Durchsetzung
- Klage einreichen (wenn nötig)
- Sachverständigenanhörung vor Gericht
- Urteil und Zwangsvollstreckung
Konsequente Durchsetzung bis zur Zahlung
Das erhalten Sie von uns
Schadensforderung
Beziffertes Forderungsschreiben an den Verkäufer
Schadensberechnung
Detaillierte Aufstellung aller Schadenspositionen
Durchsetzungsstrategie
Fahrplan für Verhandlung oder Klage
Aktuelle Gerichtsentscheidungen
Relevante Urteile zu Ihrem Thema
Häufig gestellte Fragen
Welche Kosten kann ich als Schadensersatz fordern?
Sanierungskosten, Gutachterkosten, Hotelkosten bei Unbewohnbarkeit, Mietausfälle, beschädigtes Inventar, Umzugskosten und die merkantile Wertminderung. Grundsatz: Sie sollen so gestellt werden, als hätte der Mangel nicht bestanden.
Was ist der Unterschied zwischen Minderung und Schadensersatz?
Minderung reduziert den Kaufpreis um den Minderwert der Immobilie. Schadensersatz deckt darüber hinaus alle Folgekosten ab (Sanierung, Hotel, Umzug etc.). Beides kann unter Umständen kombiniert werden.
Brauche ich ein Gutachten für Schadensersatz?
Ein Sachverständigengutachten stärkt Ihre Position erheblich. Es dokumentiert den Mangel, die Ursache, die nötigen Sanierungsmaßnahmen und die Kosten. Ohne Gutachten ist die Durchsetzung deutlich schwieriger.
Wann verjährt mein Schadensersatzanspruch?
Bei Sachmängeln: 5 Jahre ab Übergabe. Bei Arglist: 3 Jahre ab Kenntnis der Täuschung, maximal 10 Jahre. Handeln Sie schnell, denn Beweissicherung wird mit der Zeit schwieriger.
Muss ich erst Frist setzen bevor ich Schadensersatz fordere?
Ja, in der Regel müssen Sie dem Verkäufer eine angemessene Frist zur Nacherfüllung setzen. Erst nach erfolglosem Fristablauf können Sie Schadensersatz fordern. Ausnahme: Bei Arglist oder ernsthafter Verweigerung kann die Frist entfallen.
Übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten?
Viele Rechtsschutzversicherungen decken Streitigkeiten rund um den Immobilienkauf ab. Wir prüfen Ihren Versicherungsschutz vorab und holen bei Bedarf die Deckungszusage ein, bevor Kosten entstehen.
Schäden am Haus? Wir berechnen Ihren Anspruch!
Mängel an der Immobilie können teuer werden. Wir berechnen Ihren Schadensersatzanspruch und setzen ihn durch – damit Sie nicht auf den Kosten sitzen bleiben.