Als Verkäufer ist es ratsam, offensichtliche Mängel bereits vor Vertragsabschluss zu beheben oder transparent zu kommunizieren.
Ein konkretes Beispiel für einen offenen Mangel beim Immobilienkauf und die daraus resultierenden rechtlichen Folgen.
Als Verkäufer ist es ratsam, offensichtliche Mängel bereits vor Vertragsabschluss zu beheben oder transparent zu kommunizieren.
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