voss.legal Logovoss.legal

Wasserschaden nach Einzug?
Wir klären die Haftung

Wasserschaden nach dem Einzug entdeckt? Wir prüfen, ob der Verkäufer dafür haftet und setzen Ihre Ansprüche auf Schadensersatz, Minderung oder Rücktritt durch.

Über 500 geprüfte Fälle
Erste Rückmeldung binnen 24 h
Wasserschaden

Wann liegt ein Problem vor?

Diese typischen Situationen erleben wir regelmäßig bei unseren Mandanten

Rohrbruch & Leitungsschäden

Rohrbruch & Leitungsschäden

Veraltete oder defekte Wasserleitungen

  • Plötzlicher Wasseraustritt
  • Hoher Wasserverbrauch ohne Erklärung
  • Korrodierte oder verkalkte Leitungen
Undichte Stellen

Undichte Stellen

Wasser dringt von außen ein

  • Wasserflecken nach Regen
  • Feuchte Kellerwände
  • Undichte Fenster oder Dachflächen
Folgeschäden

Folgeschäden

Wasserschaden verursacht weitreichende Probleme

  • Schimmelbildung nach Wasserschaden
  • Beschädigte Böden und Wände
  • Zerstörtes Mobiliar und Einrichtung
Verschwiegene Vorschäden

Verschwiegene Vorschäden

Frühere Wasserschäden nicht offengelegt

  • Frisch übermalte Wasserspuren
  • Kürzlich erneuerte Bodenbeläge
  • Versicherungsschäden nicht genannt
Ihre Optionen

Welche Strategie passt zu Ihrem Fall?

Nicht jeder Weg ist für jeden Fall geeignet – wir helfen Ihnen, die richtige Strategie zu wählen

Schadensersatz

Strategie

Schadensersatz

Sanierungskosten und Folgeschäden vom Verkäufer einfordern

Voraussetzungen

  • Verschulden des Verkäufers (Arglist/Kenntnis)
  • Dokumentierte Kosten und Schäden
  • Ursache lag bereits vor Übergabe

Kostenlose Einschätzung, ob diese Strategie zu Ihrem Fall passt.

Einschätzung anfragen
Minderung

Strategie

Minderung

Kaufpreis reduzieren um den Wertverfall durch Wasserschäden

Voraussetzungen

  • Sachmangel nachgewiesen
  • Mangel bestand bei Übergabe
  • Gutachten über Sanierungskosten

Kostenlose Einschätzung, ob diese Strategie zu Ihrem Fall passt.

Einschätzung anfragen
Rücktritt

Strategie

Rücktritt

Kaufvertrag rückgängig machen – bei massiven Wasserschäden

Voraussetzungen

  • Erheblicher Sachmangel
  • Fristsetzung oder Arglist
  • Unbewohnbarkeit oder massive Substanzschäden

Kostenlose Einschätzung, ob diese Strategie zu Ihrem Fall passt.

Einschätzung anfragen
Ablauf

So arbeiten wir – schnell & strukturiert

Ablauf abhängig von Mitwirkung, Gerichtsauslastung und Beweislage

1

Sofortmaßnahmen

  • Schaden dokumentieren (Fotos, Video)
  • Wasser abstellen und Schaden begrenzen
  • Versicherung informieren

Schnelles Handeln minimiert Folgeschäden

2

Ursachenermittlung

  • Sachverständigen-Gutachten beauftragen
  • Ursache und Zeitpunkt klären
  • Kaufvertrag und Übergabeprotokoll prüfen

Entscheidend: Bestand der Mangel schon vor Übergabe?

3

Außergerichtlich

  • Mängelanzeige und Fristsetzung
  • Schadensersatz/Minderung geltend machen
  • Vergleichsverhandlung führen

Ziel: schnelle Einigung ohne Prozess

4

Durchsetzung

  • Klage einreichen (wenn nötig)
  • Beweisaufnahme vor Gericht
  • Urteil oder Vergleich

Wir begleiten Sie bis zur vollständigen Durchsetzung

Ihre Vorteile

Das erhalten Sie von uns

Mängelanzeige

Fristbrief an Verkäufer mit Schadensdokumentation

Gutachter-Koordination

Beauftragung eines Bau-Sachverständigen

Durchsetzungsstrategie

Zielkorridor für Schadensersatz oder Minderung

Rechtsprechung

Aktuelle Gerichtsentscheidungen

Relevante Urteile zu Ihrem Thema

Häufige Fragen

Häufig gestellte Fragen

Haftet der Verkäufer für Wasserschäden nach dem Kauf?

Der Verkäufer haftet, wenn der Wasserschaden auf einem Mangel beruht, der schon vor der Übergabe bestand – z.B. marode Leitungen, undichte Stellen oder fehlende Abdichtung. Bei arglistig verschwiegenen Vorschäden haftet er in jedem Fall.

Was zahlt die Gebäudeversicherung?

Die Gebäudeversicherung zahlt für Leitungswasserschäden an der Bausubstanz. Nicht abgedeckt sind jedoch: Mängel, die schon vor dem Kauf bestanden, sowie Schäden durch mangelnde Instandhaltung. Ihre Ansprüche gegen den Verkäufer bestehen unabhängig von der Versicherung.

Wie beweise ich, dass der Schaden schon vor dem Kauf bestand?

Ein Sachverständigen-Gutachten kann anhand des Schadensbildes feststellen, ob der Wasserschaden frisch ist oder schon länger besteht. Auch verdeckte Spuren (unter neuen Belägen, unter Farbe) sind Indizien.

Was mache ich bei akutem Wasserschaden?

Sofort: Wasser abstellen, Schaden begrenzen, alles fotografieren und filmen. Dann: Versicherung informieren und uns kontaktieren. Nicht: Ohne Dokumentation sanieren oder Beweismittel zerstören.

Welche Kosten kann ich geltend machen?

Sanierungskosten, Trocknungskosten, Hotelkosten bei Unbewohnbarkeit, beschädigtes Inventar, Mietausfall und ggf. Wertminderung der Immobilie. Alle Kosten müssen dokumentiert werden.

Wie lange habe ich Zeit, Ansprüche geltend zu machen?

Bei normalen Sachmängeln gilt die 5-jährige Verjährung ab Übergabe. Bei arglistig verschwiegenen Vorschäden 3 Jahre ab Kenntnis. Melden Sie den Schaden trotzdem sofort und sichern Sie Beweise.

Wasserschaden entdeckt? Wir klären die Haftung!

Nicht jeder Wasserschaden ist Sache des Verkäufers – aber wenn der Mangel schon vor dem Kauf bestand, setzen wir Ihre Ansprüche konsequent durch.