Minderung beim Immobilienkauf
Professionelle Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Minderungsansprüche beim Immobilienkauf
In Kürze
Eine Minderung des Kaufpreises eines Immobilien-Kaufvertrages ist möglich, wenn die Immobilie an einem Sachmangel, wie bspw. Feuchtigkeitsschäden, Schädlingsbefall, elektrische Probleme, undichte Dächer oder verdeckte Baumängel leidet und der Verkäufer Mängel arglistig verschwiegen hat.
Ein arglistig verschwiegener Mangel beim Kaufvertragsabschluss berechtigt in der Regel laut BGH zu einer sofortigen Minderung des Kaufpreises, ohne vorherige Frist zur Nacherfüllung
So gehen Sie vor
Sammeln Sie Beweise für die Kenntnis des Verkäufers. Diese können sein: Zeugen, Urkunden, Gutachten. Befragen Sie die Nachbarn.
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf und vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch, in dem wir Ihre Situation ausführlich besprechen
Wir machen Ihre Rechte gegenüber dem Verkäufer geltend.
Erste Orientierung bei Mängeln an Ihrer Immobilie
Nutzen Sie unseren interaktiven Leitfaden für eine erste Einschätzung Ihrer Situation
Erste Orientierung
Erhalten Sie einen ersten Überblick über mögliche rechtliche Optionen
Unverbindlicher Service
Kostenfreie Vorprüfung ohne rechtliche Bindung
Fachliche Grundlage
Basierend auf rechtlichen Grundsätzen - ersetzt keine individuelle Rechtsberatung
Hinweis: Diese Vorprüfung dient ausschließlich der ersten Orientierung und ersetzt keine individuelle rechtliche Beratung. Für eine vollständige Bewertung Ihres Falls empfehlen wir ein persönliches Beratungsgespräch.
Mängel-Analyse für Immobilien
Identifizieren Sie Ihren Mangel und erhalten Sie schrittweise Empfehlungen.
Rechtlicher Hinweis: Diese Analyse dient nur zur ersten Orientierung und ersetzt keine rechtliche Beratung. Für eine fundierte rechtliche Einschätzung Ihres individuellen Falls konsultieren Sie bitte einen Rechtsanwalt.
Kontaktieren Sie uns
Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen