Wann liegt ein Schaden vor?

Beispiele und Höhe

In Kürze

• Schadensersatz im Zusammenhang mit einem Immobilien-Kaufvertrag können Sie, 

• wenn die Immobilie an einem Sachmangel, wie bspw. Feuchtigkeitsschäden, Schädlingsbefall, elektrische Probleme, undichte Dächer oder verdeckte Baumängel leidet und

• der Verkäufer Mängel arglistig verschwiegen hat.

• Ein Schaden bezieht sich auf finanzielle oder materielle Verluste durch Mängel oder Vertragsverletzungen bei einer erworbenen Immobilie.

• Schäden können verschiedene Formen annehmen, wie die Wertminderung der Immobilie, zusätzliche Reparaturkosten oder finanzielle Einbußen durch Falschangaben des Verkäufers.

 

So gehen Sie vor

Sammeln Sie Beweise für die Kenntnis des Verkäufers. Diese können sein: Zeugen, Urkunden, Gutachten. Befragen Sie die Nachbarn.

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf und vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch, in dem wir Ihre Situation ausführlich besprechen

Wir machen Ihre Rechte gegenüber dem Verkäufer geltend.

Was ist ein Schaden?

 

Ein Schaden im Kontext eines Immobilienkaufs bezieht sich auf finanzielle oder materielle Verluste, die dem Käufer durch Mängel oder Vertragsverletzungen im Zusammenhang mit der erworbenen Immobilie entstehen. Ein Schaden kann verschiedene Formen annehmen, darunter Wertminderung der Immobilie, zusätzliche Kosten für Reparaturen oder finanzielle Einbußen aufgrund von Falschangaben seitens des Verkäufers.

 

Wann kann ich Schadensersatz verlangen?

 

Schadensersatzansprüche nach einem Immobilienkauf können in verschiedenen Situationen geltend gemacht werden, insbesondere wenn der Verkäufer bestimmte Verpflichtungen nicht erfüllt hat. Hier sind einige mögliche Gründe:

 

Arglistiges Verschweigen von Mängeln:

Wenn der Verkäufer wesentliche Mängel an der Immobilie arglistig verschweigt und nicht offenlegt, kann dies Schadensersatzansprüche rechtfertigen. Der Verkäufer hat die Pflicht, solche Mängel zu offenbaren.

 

Falsche Angaben oder Tatsachenverdrehungen:

Schadensersatz könnte gerechtfertigt sein, wenn der Verkäufer falsche Angaben macht oder bewusst Tatsachen verdreht, um den Verkauf abzuschließen.

 

Nichterfüllung von Vertragspflichten:

Die Nichterfüllung wesentlicher Vertragspflichten durch den Verkäufer, wie etwa das Unterlassen von vereinbarten Reparaturen, kann zu Schadensersatzansprüchen führen.

 

Verletzung von Gewährleistungsrechten bei Neubauten:

Wenn der Verkäufer Gewährleistungsrechte nicht erfüllt und Mängel nicht beseitigt, können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

 

Nichteinhaltung von Offenbarungspflichten:

Schadensersatzansprüche könnten entstehen, wenn der Verkäufer seiner Pflicht zur Mitteilung aller relevanten Informationen über die Immobilie nicht nachkommt.

 

Verletzung von Zusicherungen oder Garantien:

Falls der Verkäufer bestimmte Zusicherungen oder Garantien gegeben hat, die sich als falsch herausstellen, können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

Wann liegt ein Schaden vor?

Beispiele und Höhe

In Kürze

• Schadensersatz im Zusammenhang mit einem Immobilien-Kaufvertrag können Sie, 

• wenn die Immobilie an einem Sachmangel, wie bspw. Feuchtigkeitsschäden, Schädlingsbefall, elektrische Probleme, undichte Dächer oder verdeckte Baumängel leidet und

• der Verkäufer Mängel arglistig verschwiegen hat.

• Ein Schaden bezieht sich auf finanzielle oder materielle Verluste durch Mängel oder Vertragsverletzungen bei einer erworbenen Immobilie.

• Schäden können verschiedene Formen annehmen, wie die Wertminderung der Immobilie, zusätzliche Reparaturkosten oder finanzielle Einbußen durch Falschangaben des Verkäufers.

 

So gehen Sie vor

Sammeln Sie Beweise für die Kenntnis des Verkäufers. Diese können sein: Zeugen, Urkunden, Gutachten. Befragen Sie die Nachbarn.

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf und vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch, in dem wir Ihre Situation ausführlich besprechen

Wir machen Ihre Rechte gegenüber dem Verkäufer geltend.

Was ist ein Schaden?

 

Ein Schaden im Kontext eines Immobilienkaufs bezieht sich auf finanzielle oder materielle Verluste, die dem Käufer durch Mängel oder Vertragsverletzungen im Zusammenhang mit der erworbenen Immobilie entstehen. Ein Schaden kann verschiedene Formen annehmen, darunter Wertminderung der Immobilie, zusätzliche Kosten für Reparaturen oder finanzielle Einbußen aufgrund von Falschangaben seitens des Verkäufers.

 

Wann kann ich Schadensersatz verlangen?

 

Schadensersatzansprüche nach einem Immobilienkauf können in verschiedenen Situationen geltend gemacht werden, insbesondere wenn der Verkäufer bestimmte Verpflichtungen nicht erfüllt hat. Hier sind einige mögliche Gründe:

 

Arglistiges Verschweigen von Mängeln:

Wenn der Verkäufer wesentliche Mängel an der Immobilie arglistig verschweigt und nicht offenlegt, kann dies Schadensersatzansprüche rechtfertigen. Der Verkäufer hat die Pflicht, solche Mängel zu offenbaren.

 

Falsche Angaben oder Tatsachenverdrehungen:

Schadensersatz könnte gerechtfertigt sein, wenn der Verkäufer falsche Angaben macht oder bewusst Tatsachen verdreht, um den Verkauf abzuschließen.

 

Nichterfüllung von Vertragspflichten:

Die Nichterfüllung wesentlicher Vertragspflichten durch den Verkäufer, wie etwa das Unterlassen von vereinbarten Reparaturen, kann zu Schadensersatzansprüchen führen.

 

Verletzung von Gewährleistungsrechten bei Neubauten:

Wenn der Verkäufer Gewährleistungsrechte nicht erfüllt und Mängel nicht beseitigt, können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

 

Nichteinhaltung von Offenbarungspflichten:

Schadensersatzansprüche könnten entstehen, wenn der Verkäufer seiner Pflicht zur Mitteilung aller relevanten Informationen über die Immobilie nicht nachkommt.

 

Verletzung von Zusicherungen oder Garantien:

Falls der Verkäufer bestimmte Zusicherungen oder Garantien gegeben hat, die sich als falsch herausstellen, können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

1. Rückabwicklung des Vertrags:

 

Der Rücktritt führt zur Rückabwicklung des Kaufvertrags. Gemäß § 346 Absatz 1 BGB müssen bereits erbrachte Leistungen zurückgegeben werden. So muss das Grundstück samt Immobilien an den Verkäufer herausgegeben werden.

 

2. Rückzahlung von bereits geleisteten Zahlungen:

Zahlungen, die bis zu dem Zeitpunkt des Rücktritts erfolgt sind, müssen zurückgegeben werden. Dies könnte sowohl den Kaufpreis als auch eventuelle Anzahlungen oder andere Zahlungen umfassen.

 

3. Schadensersatzansprüche:

Je nach den Gründen für den Rücktritt können Schadensersatzansprüche entstehen. Zum Beispiel könnte der Verkäufer Schadensersatz verlangen, wenn der Rücktritt aufgrund von Vertragsverletzungen durch den Käufer erfolgt ist. Ebenso können Käufer bereits getätigte Renovierungskosten ersetzt verlangen.

 

4. Nutzungsentschädigung:

Wenn der Käufer bereits im Besitz der Immobilie war, könnte der Verkäufer unter bestimmten Umständen eine Nutzungsentschädigung verlangen.

 

5. Kosten und Gebühren:

Es könnten Kosten und Gebühren im Zusammenhang mit dem notariellen Kaufvertrag, wie etwa Anwaltskosten, Notarkosten oder Maklergebühren, ersetzt verlangt werden.

 

6. Vertragsstrafen:

Der Kaufvertrag könnte Bestimmungen zu Vertragsstrafen enthalten, die bei einem Rücktritt in Kraft treten können.

Es ist wichtig zu betonen, dass die genauen Folgen eines Rücktritts stark von den spezifischen Vertragsbedingungen und den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen abhängen.

Wann liegt ein Schaden vor?

Beispiele und Höhe

In Kürze

• Schadensersatz im Zusammenhang mit einem Immobilien-Kaufvertrag können Sie, 

• wenn die Immobilie an einem Sachmangel, wie bspw. Feuchtigkeitsschäden, Schädlingsbefall, elektrische Probleme, undichte Dächer oder verdeckte Baumängel leidet und

• der Verkäufer Mängel arglistig verschwiegen hat.

• Ein Schaden bezieht sich auf finanzielle oder materielle Verluste durch Mängel oder Vertragsverletzungen bei einer erworbenen Immobilie.

• Schäden können verschiedene Formen annehmen, wie die Wertminderung der Immobilie, zusätzliche Reparaturkosten oder finanzielle Einbußen durch Falschangaben des Verkäufers.

 

So gehen Sie vor

Sammeln Sie Beweise für die Kenntnis des Verkäufers. Diese können sein: Zeugen, Urkunden, Gutachten. Befragen Sie die Nachbarn.

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf und vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch, in dem wir Ihre Situation ausführlich besprechen

Wir machen Ihre Rechte gegenüber dem Verkäufer geltend.

Was ist ein Schaden?

 

Ein Schaden im Kontext eines Immobilienkaufs bezieht sich auf finanzielle oder materielle Verluste, die dem Käufer durch Mängel oder Vertragsverletzungen im Zusammenhang mit der erworbenen Immobilie entstehen. Ein Schaden kann verschiedene Formen annehmen, darunter Wertminderung der Immobilie, zusätzliche Kosten für Reparaturen oder finanzielle Einbußen aufgrund von Falschangaben seitens des Verkäufers.

 

Wann kann ich Schadensersatz verlangen?

 

Schadensersatzansprüche nach einem Immobilienkauf können in verschiedenen Situationen geltend gemacht werden, insbesondere wenn der Verkäufer bestimmte Verpflichtungen nicht erfüllt hat. Hier sind einige mögliche Gründe:

 

Arglistiges Verschweigen von Mängeln:

Wenn der Verkäufer wesentliche Mängel an der Immobilie arglistig verschweigt und nicht offenlegt, kann dies Schadensersatzansprüche rechtfertigen. Der Verkäufer hat die Pflicht, solche Mängel zu offenbaren.

 

Falsche Angaben oder Tatsachenverdrehungen:

Schadensersatz könnte gerechtfertigt sein, wenn der Verkäufer falsche Angaben macht oder bewusst Tatsachen verdreht, um den Verkauf abzuschließen.

 

Nichterfüllung von Vertragspflichten:

Die Nichterfüllung wesentlicher Vertragspflichten durch den Verkäufer, wie etwa das Unterlassen von vereinbarten Reparaturen, kann zu Schadensersatzansprüchen führen.

 

Verletzung von Gewährleistungsrechten bei Neubauten:

Wenn der Verkäufer Gewährleistungsrechte nicht erfüllt und Mängel nicht beseitigt, können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

 

Nichteinhaltung von Offenbarungspflichten:

Schadensersatzansprüche könnten entstehen, wenn der Verkäufer seiner Pflicht zur Mitteilung aller relevanten Informationen über die Immobilie nicht nachkommt.

 

Verletzung von Zusicherungen oder Garantien:

Falls der Verkäufer bestimmte Zusicherungen oder Garantien gegeben hat, die sich als falsch herausstellen, können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

1. Rückabwicklung des Vertrags:

 

Der Rücktritt führt zur Rückabwicklung des Kaufvertrags. Gemäß § 346 Absatz 1 BGB müssen bereits erbrachte Leistungen zurückgegeben werden. So muss das Grundstück samt Immobilien an den Verkäufer herausgegeben werden.

 

2. Rückzahlung von bereits geleisteten Zahlungen:

Zahlungen, die bis zu dem Zeitpunkt des Rücktritts erfolgt sind, müssen zurückgegeben werden. Dies könnte sowohl den Kaufpreis als auch eventuelle Anzahlungen oder andere Zahlungen umfassen.

 

3. Schadensersatzansprüche:

Je nach den Gründen für den Rücktritt können Schadensersatzansprüche entstehen. Zum Beispiel könnte der Verkäufer Schadensersatz verlangen, wenn der Rücktritt aufgrund von Vertragsverletzungen durch den Käufer erfolgt ist. Ebenso können Käufer bereits getätigte Renovierungskosten ersetzt verlangen.

 

4. Nutzungsentschädigung:

Wenn der Käufer bereits im Besitz der Immobilie war, könnte der Verkäufer unter bestimmten Umständen eine Nutzungsentschädigung verlangen.

 

5. Kosten und Gebühren:

Es könnten Kosten und Gebühren im Zusammenhang mit dem notariellen Kaufvertrag, wie etwa Anwaltskosten, Notarkosten oder Maklergebühren, ersetzt verlangt werden.

 

6. Vertragsstrafen:

Der Kaufvertrag könnte Bestimmungen zu Vertragsstrafen enthalten, die bei einem Rücktritt in Kraft treten können.

Es ist wichtig zu betonen, dass die genauen Folgen eines Rücktritts stark von den spezifischen Vertragsbedingungen und den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen abhängen.

Wann liegt ein Schaden vor?

Beispiele und Höhe

In Kürze

• Schadensersatz im Zusammenhang mit einem Immobilien-Kaufvertrag können Sie, 

• wenn die Immobilie an einem Sachmangel, wie bspw. Feuchtigkeitsschäden, Schädlingsbefall, elektrische Probleme, undichte Dächer oder verdeckte Baumängel leidet und

• der Verkäufer Mängel arglistig verschwiegen hat.

• Ein Schaden bezieht sich auf finanzielle oder materielle Verluste durch Mängel oder Vertragsverletzungen bei einer erworbenen Immobilie.

• Schäden können verschiedene Formen annehmen, wie die Wertminderung der Immobilie, zusätzliche Reparaturkosten oder finanzielle Einbußen durch Falschangaben des Verkäufers.

 

So gehen Sie vor

Sammeln Sie Beweise für die Kenntnis des Verkäufers. Diese können sein: Zeugen, Urkunden, Gutachten. Befragen Sie die Nachbarn.

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf und vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch, in dem wir Ihre Situation ausführlich besprechen

Wir machen Ihre Rechte gegenüber dem Verkäufer geltend.

Was ist ein Schaden?

 

Ein Schaden im Kontext eines Immobilienkaufs bezieht sich auf finanzielle oder materielle Verluste, die dem Käufer durch Mängel oder Vertragsverletzungen im Zusammenhang mit der erworbenen Immobilie entstehen. Ein Schaden kann verschiedene Formen annehmen, darunter Wertminderung der Immobilie, zusätzliche Kosten für Reparaturen oder finanzielle Einbußen aufgrund von Falschangaben seitens des Verkäufers.

 

Wann kann ich Schadensersatz verlangen?

 

Schadensersatzansprüche nach einem Immobilienkauf können in verschiedenen Situationen geltend gemacht werden, insbesondere wenn der Verkäufer bestimmte Verpflichtungen nicht erfüllt hat. Hier sind einige mögliche Gründe:

 

Arglistiges Verschweigen von Mängeln:

Wenn der Verkäufer wesentliche Mängel an der Immobilie arglistig verschweigt und nicht offenlegt, kann dies Schadensersatzansprüche rechtfertigen. Der Verkäufer hat die Pflicht, solche Mängel zu offenbaren.

 

Falsche Angaben oder Tatsachenverdrehungen:

Schadensersatz könnte gerechtfertigt sein, wenn der Verkäufer falsche Angaben macht oder bewusst Tatsachen verdreht, um den Verkauf abzuschließen.

 

Nichterfüllung von Vertragspflichten:

Die Nichterfüllung wesentlicher Vertragspflichten durch den Verkäufer, wie etwa das Unterlassen von vereinbarten Reparaturen, kann zu Schadensersatzansprüchen führen.

 

Verletzung von Gewährleistungsrechten bei Neubauten:

Wenn der Verkäufer Gewährleistungsrechte nicht erfüllt und Mängel nicht beseitigt, können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

 

Nichteinhaltung von Offenbarungspflichten:

Schadensersatzansprüche könnten entstehen, wenn der Verkäufer seiner Pflicht zur Mitteilung aller relevanten Informationen über die Immobilie nicht nachkommt.

 

Verletzung von Zusicherungen oder Garantien:

Falls der Verkäufer bestimmte Zusicherungen oder Garantien gegeben hat, die sich als falsch herausstellen, können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

1. Rückabwicklung des Vertrags:

 

Der Rücktritt führt zur Rückabwicklung des Kaufvertrags. Gemäß § 346 Absatz 1 BGB müssen bereits erbrachte Leistungen zurückgegeben werden. So muss das Grundstück samt Immobilien an den Verkäufer herausgegeben werden.

 

2. Rückzahlung von bereits geleisteten Zahlungen:

Zahlungen, die bis zu dem Zeitpunkt des Rücktritts erfolgt sind, müssen zurückgegeben werden. Dies könnte sowohl den Kaufpreis als auch eventuelle Anzahlungen oder andere Zahlungen umfassen.

 

3. Schadensersatzansprüche:

Je nach den Gründen für den Rücktritt können Schadensersatzansprüche entstehen. Zum Beispiel könnte der Verkäufer Schadensersatz verlangen, wenn der Rücktritt aufgrund von Vertragsverletzungen durch den Käufer erfolgt ist. Ebenso können Käufer bereits getätigte Renovierungskosten ersetzt verlangen.

 

4. Nutzungsentschädigung:

Wenn der Käufer bereits im Besitz der Immobilie war, könnte der Verkäufer unter bestimmten Umständen eine Nutzungsentschädigung verlangen.

 

5. Kosten und Gebühren:

Es könnten Kosten und Gebühren im Zusammenhang mit dem notariellen Kaufvertrag, wie etwa Anwaltskosten, Notarkosten oder Maklergebühren, ersetzt verlangt werden.

 

6. Vertragsstrafen:

Der Kaufvertrag könnte Bestimmungen zu Vertragsstrafen enthalten, die bei einem Rücktritt in Kraft treten können.

Es ist wichtig zu betonen, dass die genauen Folgen eines Rücktritts stark von den spezifischen Vertragsbedingungen und den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen abhängen.

Wann liegt ein Schaden vor?

Beispiele und Höhe

In Kürze

• Schadensersatz im Zusammenhang mit einem Immobilien-Kaufvertrag können Sie, 

• wenn die Immobilie an einem Sachmangel, wie bspw. Feuchtigkeitsschäden, Schädlingsbefall, elektrische Probleme, undichte Dächer oder verdeckte Baumängel leidet und

• der Verkäufer Mängel arglistig verschwiegen hat.

• Ein Schaden bezieht sich auf finanzielle oder materielle Verluste durch Mängel oder Vertragsverletzungen bei einer erworbenen Immobilie.

• Schäden können verschiedene Formen annehmen, wie die Wertminderung der Immobilie, zusätzliche Reparaturkosten oder finanzielle Einbußen durch Falschangaben des Verkäufers.

 

So gehen Sie vor

Sammeln Sie Beweise für die Kenntnis des Verkäufers. Diese können sein: Zeugen, Urkunden, Gutachten. Befragen Sie die Nachbarn.

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf und vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch, in dem wir Ihre Situation ausführlich besprechen

Wir machen Ihre Rechte gegenüber dem Verkäufer geltend.

Was ist ein Schaden?

 

Ein Schaden im Kontext eines Immobilienkaufs bezieht sich auf finanzielle oder materielle Verluste, die dem Käufer durch Mängel oder Vertragsverletzungen im Zusammenhang mit der erworbenen Immobilie entstehen. Ein Schaden kann verschiedene Formen annehmen, darunter Wertminderung der Immobilie, zusätzliche Kosten für Reparaturen oder finanzielle Einbußen aufgrund von Falschangaben seitens des Verkäufers.

 

Wann kann ich Schadensersatz verlangen?

 

Schadensersatzansprüche nach einem Immobilienkauf können in verschiedenen Situationen geltend gemacht werden, insbesondere wenn der Verkäufer bestimmte Verpflichtungen nicht erfüllt hat. Hier sind einige mögliche Gründe:

 

Arglistiges Verschweigen von Mängeln:

Wenn der Verkäufer wesentliche Mängel an der Immobilie arglistig verschweigt und nicht offenlegt, kann dies Schadensersatzansprüche rechtfertigen. Der Verkäufer hat die Pflicht, solche Mängel zu offenbaren.

 

Falsche Angaben oder Tatsachenverdrehungen:

Schadensersatz könnte gerechtfertigt sein, wenn der Verkäufer falsche Angaben macht oder bewusst Tatsachen verdreht, um den Verkauf abzuschließen.

 

Nichterfüllung von Vertragspflichten:

Die Nichterfüllung wesentlicher Vertragspflichten durch den Verkäufer, wie etwa das Unterlassen von vereinbarten Reparaturen, kann zu Schadensersatzansprüchen führen.

 

Verletzung von Gewährleistungsrechten bei Neubauten:

Wenn der Verkäufer Gewährleistungsrechte nicht erfüllt und Mängel nicht beseitigt, können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

 

Nichteinhaltung von Offenbarungspflichten:

Schadensersatzansprüche könnten entstehen, wenn der Verkäufer seiner Pflicht zur Mitteilung aller relevanten Informationen über die Immobilie nicht nachkommt.

 

Verletzung von Zusicherungen oder Garantien:

Falls der Verkäufer bestimmte Zusicherungen oder Garantien gegeben hat, die sich als falsch herausstellen, können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

1. Rückabwicklung des Vertrags:

 

Der Rücktritt führt zur Rückabwicklung des Kaufvertrags. Gemäß § 346 Absatz 1 BGB müssen bereits erbrachte Leistungen zurückgegeben werden. So muss das Grundstück samt Immobilien an den Verkäufer herausgegeben werden.

 

2. Rückzahlung von bereits geleisteten Zahlungen:

Zahlungen, die bis zu dem Zeitpunkt des Rücktritts erfolgt sind, müssen zurückgegeben werden. Dies könnte sowohl den Kaufpreis als auch eventuelle Anzahlungen oder andere Zahlungen umfassen.

 

3. Schadensersatzansprüche:

Je nach den Gründen für den Rücktritt können Schadensersatzansprüche entstehen. Zum Beispiel könnte der Verkäufer Schadensersatz verlangen, wenn der Rücktritt aufgrund von Vertragsverletzungen durch den Käufer erfolgt ist. Ebenso können Käufer bereits getätigte Renovierungskosten ersetzt verlangen.

 

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