Veraltete Elektrik entdeckt?
Wir prüfen Ihre Rechte
Veraltete oder mangelhafte Elektroinstallation nach dem Hauskauf entdeckt? Wir prüfen, ob ein Sachmangel oder Arglist vorliegt und setzen Ihre Ansprüche durch.
Wann liegt ein Problem vor?
Diese typischen Situationen erleben wir regelmäßig bei unseren Mandanten

Veraltete Leitungen
Elektrik entspricht nicht mehr den Sicherheitsstandards
- Aluminium- statt Kupferleitungen
- Kein FI-Schutzschalter vorhanden
- Steckdosen ohne Schutzkontakt

Überlastung & Kurzschluss
Installation ist für moderne Nutzung nicht ausgelegt
- Sicherungen fliegen regelmäßig raus
- Flackernde Lichter oder Brummen
- Überhitzte Steckdosen oder Schalter

Fehlende Dokumentation
Keine Prüfprotokolle oder Installationspläne
- Keine E-Check-Berichte vorhanden
- Unbekannte Eigeninstallationen
- Nicht dokumentierte Änderungen

Sicherheitsrisiken
Akute Brandgefahr oder Personengefährdung
- Offene oder beschädigte Leitungen
- Feuchtigkeit an elektrischen Anlagen
- Nicht zugelassene Installationen
Welche Strategie passt zu Ihrem Fall?
Nicht jeder Weg ist für jeden Fall geeignet – wir helfen Ihnen, die richtige Strategie zu wählen

Strategie
Minderung
Kaufpreis reduzieren um die Kosten der Elektro-Sanierung
Voraussetzungen
- Sachmangel durch E-Check nachgewiesen
- Mangel bestand bereits bei Übergabe
- Sanierungskosten durch Angebot belegt
Kostenlose Einschätzung, ob diese Strategie zu Ihrem Fall passt.
Einschätzung anfragen
Strategie
Rücktritt
Kaufvertrag rückgängig machen – bei extremem Sanierungsbedarf
Voraussetzungen
- Erheblicher Mangel (hohe Sanierungskosten)
- Fristsetzung zur Nacherfüllung
- Oder: Verkäufer hat Zustand verschwiegen
Kostenlose Einschätzung, ob diese Strategie zu Ihrem Fall passt.
Einschätzung anfragen
Strategie
Schadensersatz
Sanierungskosten, Hotelkosten und Folgeschäden einfordern
Voraussetzungen
- Verschulden des Verkäufers
- Dokumentierte Kosten und Angebote
- Kausalität zwischen Mangel und Schaden
Kostenlose Einschätzung, ob diese Strategie zu Ihrem Fall passt.
Einschätzung anfragenSo arbeiten wir – schnell & strukturiert
Ablauf abhängig von Mitwirkung, Gerichtsauslastung und Beweislage
E-Check & Fallbewertung
- E-Check durch zugelassenen Elektriker veranlassen
- Kaufvertrag auf Haftungsausschluss prüfen
- Arglist-Indizien bewerten
Der E-Check ist das zentrale Beweismittel
Kostenermittlung
- Sanierungsangebote einholen
- Minderungsbetrag berechnen
- Zusatzkosten dokumentieren (Umzug, Hotel etc.)
Mehrere Angebote stärken die Verhandlungsposition
Außergerichtlich
- Mängelanzeige mit Fristsetzung
- Vergleichsverhandlung über Minderung
- Bei Arglist: Anfechtung des Kaufvertrags
Ziel: schnelle Einigung ohne Prozess
Durchsetzung
- Klage einreichen (wenn nötig)
- Sachverständigenanhörung vor Gericht
- Urteil oder Vergleich
Wir begleiten Sie bis zur vollständigen Durchsetzung
Das erhalten Sie von uns
Mängelanzeige
Fristbrief an Verkäufer mit E-Check-Ergebnis
Gutachter-Koordination
Vermittlung und Steuerung des E-Checks
Verhandlungsstrategie
Zielkorridor für Minderung oder Sanierungskostenübernahme
Aktuelle Gerichtsentscheidungen
Relevante Urteile zu Ihrem Thema
Häufig gestellte Fragen
Ist veraltete Elektrik ein Sachmangel?
Ja, wenn die Elektroinstallation nicht dem Stand der Technik zum Zeitpunkt der Errichtung entspricht oder Sicherheitsvorschriften verletzt. Besonders bei fehlenden FI-Schutzschaltern, Aluminium-Leitungen oder unzulässigen Eigeninstallationen liegt ein Sachmangel vor.
Was kostet eine Komplett-Sanierung der Elektrik?
Die Kosten für eine Komplettsanierung der Elektrik liegen typischerweise zwischen 15.000 und 40.000 Euro je nach Größe des Hauses. Diese Kosten können als Minderung oder Schadensersatz geltend gemacht werden.
Greift der Haftungsausschluss bei veralteter Elektrik?
Bei normaler veralteter Elektrik greift der Haftungsausschluss oft. Aber: Wenn der Verkäufer wusste, dass die Elektrik mangelhaft ist und dies verschwiegen hat (Arglist), greift der Ausschluss nicht. Indizien: kürzlich durchgeführter E-Check, Versicherungsmeldungen.
Brauche ich einen E-Check als Beweis?
Ein E-Check durch einen zugelassenen Elektromeister ist das wichtigste Beweismittel. Er dokumentiert den Zustand der gesamten Elektroinstallation und zeigt konkret, welche Mängel bestehen und welche Normen verletzt werden.
Kann ich sofort sanieren oder muss ich warten?
Dokumentieren Sie den Zustand zuerst gründlich (E-Check, Fotos). Erst nach der Beweissicherung sollten Sie sanieren lassen. Bei akuter Brandgefahr dürfen Sie Sofortmaßnahmen ergreifen – dokumentieren Sie diese ebenfalls.
Wie lange habe ich Zeit, Mängel an der Elektrik geltend zu machen?
Bei normalen Sachmängeln gilt die 5-jährige Verjährungsfrist ab Übergabe. Bei Arglist (Verkäufer kannte den Mangel) verlängert sich dies auf 3 Jahre ab Kenntnis. Handeln Sie trotzdem schnell.
Veraltete Elektrik? Wir prüfen Ihre Ansprüche!
Mangelhafte Elektroinstallation kann teuer werden – und ist oft ein anerkannter Sachmangel. Lassen Sie uns gemeinsam prüfen, ob der Verkäufer haften muss.