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Veraltete Elektrik entdeckt?
Wir prüfen Ihre Rechte

Veraltete oder mangelhafte Elektroinstallation nach dem Hauskauf entdeckt? Wir prüfen, ob ein Sachmangel oder Arglist vorliegt und setzen Ihre Ansprüche durch.

Über 500 geprüfte Fälle
Erste Rückmeldung binnen 24 h
Elektroinstallation

Wann liegt ein Problem vor?

Diese typischen Situationen erleben wir regelmäßig bei unseren Mandanten

Veraltete Leitungen

Veraltete Leitungen

Elektrik entspricht nicht mehr den Sicherheitsstandards

  • Aluminium- statt Kupferleitungen
  • Kein FI-Schutzschalter vorhanden
  • Steckdosen ohne Schutzkontakt
Überlastung & Kurzschluss

Überlastung & Kurzschluss

Installation ist für moderne Nutzung nicht ausgelegt

  • Sicherungen fliegen regelmäßig raus
  • Flackernde Lichter oder Brummen
  • Überhitzte Steckdosen oder Schalter
Fehlende Dokumentation

Fehlende Dokumentation

Keine Prüfprotokolle oder Installationspläne

  • Keine E-Check-Berichte vorhanden
  • Unbekannte Eigeninstallationen
  • Nicht dokumentierte Änderungen
Sicherheitsrisiken

Sicherheitsrisiken

Akute Brandgefahr oder Personengefährdung

  • Offene oder beschädigte Leitungen
  • Feuchtigkeit an elektrischen Anlagen
  • Nicht zugelassene Installationen
Ihre Optionen

Welche Strategie passt zu Ihrem Fall?

Nicht jeder Weg ist für jeden Fall geeignet – wir helfen Ihnen, die richtige Strategie zu wählen

Minderung

Strategie

Minderung

Kaufpreis reduzieren um die Kosten der Elektro-Sanierung

Voraussetzungen

  • Sachmangel durch E-Check nachgewiesen
  • Mangel bestand bereits bei Übergabe
  • Sanierungskosten durch Angebot belegt

Kostenlose Einschätzung, ob diese Strategie zu Ihrem Fall passt.

Einschätzung anfragen
Rücktritt

Strategie

Rücktritt

Kaufvertrag rückgängig machen – bei extremem Sanierungsbedarf

Voraussetzungen

  • Erheblicher Mangel (hohe Sanierungskosten)
  • Fristsetzung zur Nacherfüllung
  • Oder: Verkäufer hat Zustand verschwiegen

Kostenlose Einschätzung, ob diese Strategie zu Ihrem Fall passt.

Einschätzung anfragen
Schadensersatz

Strategie

Schadensersatz

Sanierungskosten, Hotelkosten und Folgeschäden einfordern

Voraussetzungen

  • Verschulden des Verkäufers
  • Dokumentierte Kosten und Angebote
  • Kausalität zwischen Mangel und Schaden

Kostenlose Einschätzung, ob diese Strategie zu Ihrem Fall passt.

Einschätzung anfragen
Ablauf

So arbeiten wir – schnell & strukturiert

Ablauf abhängig von Mitwirkung, Gerichtsauslastung und Beweislage

1

E-Check & Fallbewertung

  • E-Check durch zugelassenen Elektriker veranlassen
  • Kaufvertrag auf Haftungsausschluss prüfen
  • Arglist-Indizien bewerten

Der E-Check ist das zentrale Beweismittel

2

Kostenermittlung

  • Sanierungsangebote einholen
  • Minderungsbetrag berechnen
  • Zusatzkosten dokumentieren (Umzug, Hotel etc.)

Mehrere Angebote stärken die Verhandlungsposition

3

Außergerichtlich

  • Mängelanzeige mit Fristsetzung
  • Vergleichsverhandlung über Minderung
  • Bei Arglist: Anfechtung des Kaufvertrags

Ziel: schnelle Einigung ohne Prozess

4

Durchsetzung

  • Klage einreichen (wenn nötig)
  • Sachverständigenanhörung vor Gericht
  • Urteil oder Vergleich

Wir begleiten Sie bis zur vollständigen Durchsetzung

Ihre Vorteile

Das erhalten Sie von uns

Mängelanzeige

Fristbrief an Verkäufer mit E-Check-Ergebnis

Gutachter-Koordination

Vermittlung und Steuerung des E-Checks

Verhandlungsstrategie

Zielkorridor für Minderung oder Sanierungskostenübernahme

Rechtsprechung

Aktuelle Gerichtsentscheidungen

Relevante Urteile zu Ihrem Thema

Häufige Fragen

Häufig gestellte Fragen

Ist veraltete Elektrik ein Sachmangel?

Ja, wenn die Elektroinstallation nicht dem Stand der Technik zum Zeitpunkt der Errichtung entspricht oder Sicherheitsvorschriften verletzt. Besonders bei fehlenden FI-Schutzschaltern, Aluminium-Leitungen oder unzulässigen Eigeninstallationen liegt ein Sachmangel vor.

Was kostet eine Komplett-Sanierung der Elektrik?

Die Kosten für eine Komplettsanierung der Elektrik liegen typischerweise zwischen 15.000 und 40.000 Euro je nach Größe des Hauses. Diese Kosten können als Minderung oder Schadensersatz geltend gemacht werden.

Greift der Haftungsausschluss bei veralteter Elektrik?

Bei normaler veralteter Elektrik greift der Haftungsausschluss oft. Aber: Wenn der Verkäufer wusste, dass die Elektrik mangelhaft ist und dies verschwiegen hat (Arglist), greift der Ausschluss nicht. Indizien: kürzlich durchgeführter E-Check, Versicherungsmeldungen.

Brauche ich einen E-Check als Beweis?

Ein E-Check durch einen zugelassenen Elektromeister ist das wichtigste Beweismittel. Er dokumentiert den Zustand der gesamten Elektroinstallation und zeigt konkret, welche Mängel bestehen und welche Normen verletzt werden.

Kann ich sofort sanieren oder muss ich warten?

Dokumentieren Sie den Zustand zuerst gründlich (E-Check, Fotos). Erst nach der Beweissicherung sollten Sie sanieren lassen. Bei akuter Brandgefahr dürfen Sie Sofortmaßnahmen ergreifen – dokumentieren Sie diese ebenfalls.

Wie lange habe ich Zeit, Mängel an der Elektrik geltend zu machen?

Bei normalen Sachmängeln gilt die 5-jährige Verjährungsfrist ab Übergabe. Bei Arglist (Verkäufer kannte den Mangel) verlängert sich dies auf 3 Jahre ab Kenntnis. Handeln Sie trotzdem schnell.

Veraltete Elektrik? Wir prüfen Ihre Ansprüche!

Mangelhafte Elektroinstallation kann teuer werden – und ist oft ein anerkannter Sachmangel. Lassen Sie uns gemeinsam prüfen, ob der Verkäufer haften muss.