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Versteckter Wasserschaden nach Hauskauf

Wasserschaden nach Hauskauf entdeckt? Hier finden Sie alle Informationen zu Ihren Rechten und möglichen Ansprüchen gegen den Verkäufer.

Käufer-RatgeberArtikel2 Min. Lesezeit

Versteckte Wasserschäden beim Hauskauf: Rechte und Pflichten



Wasserschäden als versteckte Mängel



Wasserschäden zählen zu den häufigsten und gleichzeitig tückischsten Mängeln beim Immobilienkauf. Sie sind oft nicht auf den ersten Blick erkennbar, können aber erhebliche Folgeschäden und Sanierungskosten verursachen. Als Käufer einer Immobilie sollten Sie daher genau wissen, welche Rechte Ihnen bei versteckten Wasserschäden zustehen und welche Pflichten der Verkäufer hat.



Offenbarungspflicht des Verkäufers



Das Gesetz sieht vor, dass Verkäufer von Immobilien über wesentliche Mängel aufklären müssen, die dem Käufer nicht ohne Weiteres erkennbar sind. Dazu gehören auch Wasserschäden, selbst wenn diese vermeintlich bereits behoben wurden. Das Oberlandesgericht Hamm hat in einem Urteil vom 18.07.2016 (Az. I-22 U 161/15) entschieden, dass das breitflächige Eindringen von Wasser in den Keller eines Wohnhauses eine Tatsache darstellt, die der Verkäufer ungefragt offenbaren muss.

Käufer-Check

Versteckter Wasserschaden nach Hauskauf

Als Käufer sollten Sie prüfen, ob der Schaden arglistig verschwiegen wurde. Dann bestehen Möglichkeiten zur Minderung, Schadensersatz oder Rücktritt.

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