Als Verkäufer müssen Sie Wasserschäden, auch wenn bereits abgetrocknet, offenlegen. Andernfalls drohen teure Folgen.
So gelingt die einvernehmliche Auflösung eines Immobilienkaufvertrags: Vorgehensweise, Vorteile und wichtige rechtliche Aspekte.
Als Verkäufer müssen Sie Wasserschäden, auch wenn bereits abgetrocknet, offenlegen. Andernfalls drohen teure Folgen.
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