Wie lange kann man einen Hausverkauf rückgängig machen?
Als Verkäufer können Sie einen Hausverkauf unter bestimmten Voraussetzungen rückgängig machen. Die Fristen hängen vom Rücktrittsgrund ab – von unbefristet bei Nichtzahlung bis zu strengen Verjährungsfristen bei Anfechtung.
Die wichtigsten Fristen für Verkäufer
Bei Nichtzahlung: Unbefristet (nach Fristsetzung). Bei Anfechtung wegen Täuschung: 1 Jahr ab Kenntnis. Bei vertraglichem Rücktrittsrecht: Wie im Vertrag vereinbart.
Kein allgemeines Widerrufsrecht beim Hausverkauf
Ein notariell beurkundeter Immobilienkaufvertrag ist grundsätzlich bindend. Ein 14-tägiges Widerrufsrecht wie beim Online-Shopping gibt es nicht. Als Verkäufer können Sie nur unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen vom Vertrag zurücktreten.
Der häufigste Grund für einen Rücktritt als Verkäufer ist die Nichtzahlung des Kaufpreises. Zahlt der Käufer trotz Fälligkeit und angemessener Nachfrist nicht, können Sie vom Vertrag zurücktreten – und zwar unbefristet, solange der Kaufpreis aussteht.
Hat der Käufer Sie arglistig getäuscht, etwa seine Bonität verschleiert, können Sie den Vertrag innerhalb von einem Jahr ab Kenntnis der Täuschung anfechten. Die absolute Höchstfrist beträgt 10 Jahre ab Vertragsschluss.
Wichtig für Verkäufer
Alle Fristen im Überblick
| Rücktrittsgrund | Frist | Beginn | Maximal |
|---|---|---|---|
| Arglistige Täuschung (Anfechtung) | 1 Jahr | Ab Kenntnis der Täuschung | 10 Jahre ab Vertragsschluss |
| Sachmängel (Gewährleistung) | 5 Jahre | Ab Übergabe der Immobilie | 5 Jahre ab Übergabe |
| Arglistig verschwiegene Mängel | 3 Jahre | Ab Kenntnis des Mangels | 10 Jahre ab Übergabe |
| Nichtzahlung des Käufers | Unbefristet | Nach Fristsetzung | Solange Kaufpreis aussteht |
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