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Fristen & Verjährung

Wie lange kann man einen Hausverkauf rückgängig machen?

Als Verkäufer können Sie einen Hausverkauf unter bestimmten Voraussetzungen rückgängig machen. Die Fristen hängen vom Rücktrittsgrund ab – von unbefristet bei Nichtzahlung bis zu strengen Verjährungsfristen bei Anfechtung.

Die wichtigsten Fristen für Verkäufer

Bei Nichtzahlung: Unbefristet (nach Fristsetzung). Bei Anfechtung wegen Täuschung: 1 Jahr ab Kenntnis. Bei vertraglichem Rücktrittsrecht: Wie im Vertrag vereinbart.

Kein allgemeines Widerrufsrecht beim Hausverkauf

Ein notariell beurkundeter Immobilienkaufvertrag ist grundsätzlich bindend. Ein 14-tägiges Widerrufsrecht wie beim Online-Shopping gibt es nicht. Als Verkäufer können Sie nur unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen vom Vertrag zurücktreten.

Der häufigste Grund für einen Rücktritt als Verkäufer ist die Nichtzahlung des Kaufpreises. Zahlt der Käufer trotz Fälligkeit und angemessener Nachfrist nicht, können Sie vom Vertrag zurücktreten – und zwar unbefristet, solange der Kaufpreis aussteht.

Hat der Käufer Sie arglistig getäuscht, etwa seine Bonität verschleiert, können Sie den Vertrag innerhalb von einem Jahr ab Kenntnis der Täuschung anfechten. Die absolute Höchstfrist beträgt 10 Jahre ab Vertragsschluss.

Alle Fristen im Überblick

RücktrittsgrundFristBeginnMaximal
Arglistige Täuschung (Anfechtung)
1 Jahr
Ab Kenntnis der Täuschung10 Jahre ab Vertragsschluss
Sachmängel (Gewährleistung)
5 Jahre
Ab Übergabe der Immobilie5 Jahre ab Übergabe
Arglistig verschwiegene Mängel
3 Jahre
Ab Kenntnis des Mangels10 Jahre ab Übergabe
Nichtzahlung des Käufers
Unbefristet
Nach FristsetzungSolange Kaufpreis aussteht

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