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20+ Beispiele
Lesezeit: 10 Minuten

Versteckte Mängel beim Hauskauf: 20+ typische Beispiele

Von Feuchtigkeit über Schädlingsbefall bis zu Altlasten: Diese Beispiele zeigen, welche versteckten Mängel beim Immobilienkauf besonders häufig auftreten - und welche Rechte Sie haben.

Versteckte Mängel beim Hauskauf sind Defekte, die bei einer normalen Besichtigung nicht erkennbar sind. Sie verbergen sich hinter Wänden, unter dem Boden oder in technischen Anlagen. Wenn der Verkäufer solche Mängel kannte und verschwieg, liegt arglistige Täuschung vor - und Sie haben weitreichende Ansprüche.

Feuchtigkeit & Wasser

Feuchter Keller

Eindringende Feuchtigkeit durch defekte Horizontalsperre oder undichte Außenwände. Oft übertüncht oder durch Verkleidungen versteckt.

Schadensersatz für Sanierung (10.000-50.000 EUR)

Schimmel hinter Möbeln

Großflächiger Schimmelbefall an Außenwänden, der bei Besichtigung durch Schränke verdeckt wurde.

Minderung 10-30% oder Rücktritt bei Gesundheitsgefahr

Undichtes Dach

Wassereinbruch bei Starkregen, der zu Schäden an Dachkonstruktion und Dämmung führt. Oft nur bei intensiver Dachbegehung erkennbar.

Schadensersatz für Dachsanierung (15.000-40.000 EUR)

Drückendes Grundwasser

Bei hohem Grundwasserstand dringt Wasser durch den Kellerboden. Tritt oft nur saisonal auf.

Kaufpreisminderung oder Schadensersatz für Drainage

Schädlinge & Befall

Holzwurmbefall im Dachstuhl

Aktiver Holzwurmbefall, der die Tragfähigkeit der Dachkonstruktion gefährdet. Oft nur durch Fachmann erkennbar.

Schadensersatz für Bekämpfung und Holzaustausch

Hausschwamm

Der gefährlichste Holzschädling. Breitet sich schnell aus und kann ganze Konstruktionen zerstören.

Oft Rücktritt wegen erheblichem Mangel möglich

Marderbefall auf dem Dachboden

Marder beschädigen Dämmung und hinterlassen Kot. Verkäufer verschweigt bekanntes Problem.

Schadensersatz für Reinigung und Marderschutz

Wespen- oder Bienennest

Großes Nest in der Fassadendämmung oder im Rollladenkasten bei Besichtigung nicht erkennbar.

Schadensersatz für Entfernung und Reparatur

Elektrik & Installation

Veraltete Elektrik

Installation aus den 1960ern mit Aluminiumleitungen und ohne FI-Schalter. Brandgefahr und nicht mehr zeitgemäß.

Schadensersatz für Kompletterneuerung (15.000-30.000 EUR)

Defekte Heizungsanlage

Heizung funktioniert nicht richtig oder ist kurz vor dem Ausfall. Verkäufer verschweigt bekannte Probleme.

Schadensersatz für Austausch oder Reparatur

Korrodierte Wasserleitungen

Alte Stahl- oder Bleileitungen, die kurz vor dem Durchrosten sind oder Schadstoffe abgeben.

Schadensersatz für Leitungsaustausch

Defekte Abwasserleitungen

Undichte Abwasserrohre unter dem Haus, die zu Versickerung und Geruchsbelästigung führen.

Schadensersatz für Sanierung (5.000-20.000 EUR)

Baukonstruktion & Statik

Setzungsrisse im Mauerwerk

Risse durch Setzung des Fundaments, die auf Baugrundprobleme hindeuten. Oft übertapeziert oder verspachtelt.

Gutachten erforderlich, ggf. erhebliche Sanierung

Statische Mängel

Tragende Wände wurden entfernt oder Stahlträger nicht korrekt dimensioniert. Gefahr für Standsicherheit.

Rücktritt oder hoher Schadensersatz möglich

Pfusch am Bau

Nicht genehmigte Umbauten, falsch ausgeführte Konstruktionen oder minderwertige Materialien.

Schadensersatz für Nachbesserung

Balkon ohne Entwässerung

Falsche Gefällegebung führt zu Staunässe. Feuchtigkeit dringt ins Mauerwerk ein.

Schadensersatz für Balkonsanierung

Schadstoffe & Altlasten

Asbest in Dach oder Fassade

Asbesthaltige Eternitplatten an Dach oder Fassade. Sanierung erfordert Spezialfirma.

Schadensersatz für fachgerechte Entsorgung (oft 10.000+ EUR)

Altöl im Boden

Kontaminierter Boden durch alten Öltank oder frühere gewerbliche Nutzung.

Hoher Schadensersatz, oft Rücktritt möglich

PAK in Parkettkleber

Krebserregende Stoffe im Kleber unter altem Parkett. Gesundheitsgefahr bei Renovation.

Schadensersatz für Sanierung nach TRGS 524

Bleirohre

Alte Wasserleitungen aus Blei, die Trinkwasser belasten. Besonders gefährlich für Kinder.

Schadensersatz für Komplett-Austausch

Grundstück & Umgebung

Altlasten im Boden

Kontaminierter Boden durch frühere industrielle oder militärische Nutzung des Grundstücks.

Rücktritt oder erheblicher Schadensersatz

Baulasten

Im Baulastenverzeichnis eingetragene Verpflichtungen, die den Wert mindern (z.B. Wegerecht).

Minderung je nach Einschränkung

Verschwiegene Lärmbelastung

Bekannte starke Lärmbelastung durch Gewerbe, Flugverkehr oder geplante Bauprojekte.

Minderung oder Schadensersatz möglich

Nachbarschaftsstreit

Langjährige Streitigkeiten mit Nachbarn über Grenzen, Bäume oder Wegerechte.

Aufklärungspflicht bei erheblichen Streitigkeiten

Rechtliche Einordnung

Wann muss der Verkäufer Mängel offenlegen?

Der Verkäufer hat eine Offenbarungspflicht für alle ihm bekannten erheblichen Mängel. Als erheblich gelten Mängel, die:

  • Die Nutzung der Immobilie wesentlich beeinträchtigen
  • Erhebliche Sanierungskosten verursachen
  • Gesundheitsgefahren darstellen
  • Den Wert der Immobilie deutlich mindern

Gewährleistungsausschluss schützt nicht bei Arglist

Die meisten Kaufverträge enthalten einen Gewährleistungsausschluss mit Formulierungen wie „gekauft wie gesehen“. Dieser schützt den Verkäufer jedoch nicht, wenn er Mängel arglistig verschwiegen hat.

BGH-Rechtsprechung:

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann sich der Verkäufer auf einen Gewährleistungsausschluss nicht berufen, wenn er einen Mangel kannte und diesen trotz Nachfrage oder Offenbarungspflicht verschwieg (vgl. BGH NJW 2011, 3640).

Checkliste: Was tun bei verstecktem Mangel?

Mangel fotografisch und schriftlich dokumentieren
Datum der Entdeckung notieren
Mögliche Ursachen recherchieren
Handwerker-Kostenvoranschlag einholen
Prüfen, ob Verkäufer vom Mangel wissen musste
Beweise für Kenntnis des Verkäufers sammeln
Rechtsanwalt für Immobilienrecht konsultieren
Verjährungsfristen beachten (3 Jahre ab Kenntnis)

Weiterführende Themen

Häufige Fragen zu versteckten Mängeln

Was sind die häufigsten versteckten Mängel beim Hauskauf?

Die häufigsten versteckten Mängel sind: Feuchtigkeit und Schimmel (besonders im Keller), veraltete oder defekte Elektroinstallationen, Schädlingsbefall (Holzwürmer, Marder), undichte Dächer, Risse im Mauerwerk, Altlasten im Boden sowie fehlerhafte Abwasserleitungen.

Wann gilt ein Mangel als 'versteckt'?

Ein Mangel gilt als versteckt, wenn er bei einer üblichen Besichtigung nicht erkennbar ist. Der Käufer muss keine Wände aufreißen oder Spezialgeräte einsetzen. Typische Beispiele: Feuchtigkeit hinter Verkleidungen, Schädlinge im Dachstuhl, Altlasten im Boden oder defekte Leitungen unter Putz.

Muss der Verkäufer alle Mängel offenlegen?

Der Verkäufer muss alle ihm bekannten erheblichen Mängel ungefragt offenlegen. Dazu gehören Feuchtigkeit, Schädlingsbefall, Altlasten, schwere Bauschäden und bekannte Streitigkeiten mit Nachbarn. Verschweigt er solche Mängel, liegt arglistige Täuschung vor.

Was kann ich bei versteckten Mängeln fordern?

Bei arglistig verschwiegenen Mängeln können Sie: Minderung des Kaufpreises, Schadensersatz für Reparaturkosten oder Rücktritt vom Kaufvertrag verlangen. Der Gewährleistungsausschluss im Kaufvertrag greift bei Arglist nicht.

Wie beweise ich arglistiges Verschweigen?

Indizien für Arglist sind: Der Mangel war offensichtlich (z.B. jahrelange Feuchtigkeitsprobleme), Handwerkerrechnungen für Reparaturen, Zeugenaussagen von Nachbarn, frische Anstriche über Schäden oder Verstecken von Mängeln durch Möblierung bei Besichtigung.

Versteckten Mangel entdeckt?

Wir prüfen Ihren Fall und zeigen Ihnen, ob der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat. Die Ersteinschätzung ist kostenlos.