Bei arglistiger Täuschung gilt die regelmäßige Verjährungsfrist von 3 Jahren (§ 195 BGB). Entscheidend ist: Die Frist beginnt erst am Ende des Jahres, in dem Sie vom Mangel und der Arglist Kenntnis erlangt haben (§ 199 BGB). Es gibt jedoch auch Höchstfristen.
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Verjährung bei Arglistiger Täuschung (§ 195, 199 BGB)
Welche Verjährungsfristen gelten bei arglistiger Täuschung im Immobilienrecht? Erfahren Sie, wann Ansprüche verjähren und wann die Frist beginnt.
Käufer-Ratgeber•2 Min. Lesezeit
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Verjährung bei Arglistiger Täuschung (§ 195, 199 BGB)
Bei arglistiger Täuschung gilt die regelmäßige Verjährungsfrist von 3 Jahren (§ 195 BGB). Entscheidend ist: Die Frist beginnt erst am Ende des Jahres, in dem Si...
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