Immobilie bei Trennung?
Wir schützen Ihr Eigentum
Trennung oder Scheidung mit gemeinsamer Immobilie? Wir klären Nutzung, Auszahlung, Übernahme oder Verkauf und schützen Ihre finanziellen Interessen.
Wann liegt ein Problem vor?
Diese typischen Situationen erleben wir regelmäßig bei unseren Mandanten

Wer bleibt im Haus?
Streit um die Nutzung der gemeinsamen Immobilie
- Beide Partner wollen bleiben
- Kinder sind betroffen
- Einer zahlt alleine die Rate

Gemeinsamer Kredit
Beide haften gesamtschuldnerisch gegenüber der Bank
- Kreditrate wird zum Streitpunkt
- Bank verlangt Zahlung von beiden
- Umschuldung erforderlich

Grundbuch & Eigentum
Klärung der Eigentumsverhältnisse
- Beide stehen im Grundbuch
- Nur einer hat bezahlt
- Erbschaft oder Schenkung eingebracht

Bewertung & Aufteilung
Faire Bewertung und Verteilung des Immobilienvermögens
- Streit über den Immobilienwert
- Investitionen eines Partners
- Zugewinnausgleich unklar
Welche Strategie passt zu Ihrem Fall?
Nicht jeder Weg ist für jeden Fall geeignet – wir helfen Ihnen, die richtige Strategie zu wählen

Strategie
Übernahme durch einen Partner
Ein Partner übernimmt die Immobilie und zahlt den anderen aus
Voraussetzungen
- Einigung über den Verkehrswert
- Finanzierung der Auszahlung gesichert
- Entlassung aus dem gemeinsamen Kredit
Kostenlose Einschätzung, ob diese Strategie zu Ihrem Fall passt.
Einschätzung anfragen
Strategie
Gemeinsamer Verkauf
Immobilie verkaufen und Erlös aufteilen
Voraussetzungen
- Einigung über Verkaufsstrategie
- Klärung der Erlösverteilung
- Ablösung bestehender Kredite
Kostenlose Einschätzung, ob diese Strategie zu Ihrem Fall passt.
Einschätzung anfragen
Strategie
Nutzungsentschädigung
Wer bleibt, zahlt dem anderen eine Nutzungsentschädigung
Voraussetzungen
- Beide sind Eigentümer
- Einer nutzt die Immobilie allein
- Höhe orientiert sich an ortsüblicher Miete
Kostenlose Einschätzung, ob diese Strategie zu Ihrem Fall passt.
Einschätzung anfragen
Strategie
Teilungsversteigerung
Letzte Option: Zwangsverkauf über das Gericht
Voraussetzungen
- Keine Einigung möglich
- Antrag beim Amtsgericht
- Oft unter Marktwert – sollte vermieden werden
Kostenlose Einschätzung, ob diese Strategie zu Ihrem Fall passt.
Einschätzung anfragenSo arbeiten wir – schnell & strukturiert
Ablauf abhängig von Mitwirkung, Gerichtsauslastung und Beweislage
Bestandsaufnahme
- Eigentumsverhältnisse klären (Grundbuch)
- Kreditverträge und Tilgungsstand prüfen
- Immobilienwert ermitteln lassen
Basis für alle weiteren Verhandlungen
Optionen entwickeln
- Übernahme, Verkauf oder Nutzungsregelung prüfen
- Finanzielle Auswirkungen berechnen
- Steuerliche Folgen berücksichtigen
Jede Option hat Vor- und Nachteile
Verhandlung
- Einigung mit dem Ex-Partner anstreben
- Notarielle Vereinbarung vorbereiten
- Bankgespräche führen (Umschuldung)
Ziel: faire Lösung ohne Teilungsversteigerung
Umsetzung
- Notarvertrag zur Übertragung
- Grundbuchänderung veranlassen
- Kreditumschuldung abschließen
Wir begleiten Sie bis zum Abschluss
Das erhalten Sie von uns
Vermögensübersicht
Klare Aufstellung aller Werte und Verbindlichkeiten
Optionen-Analyse
Bewertung aller Handlungsoptionen mit Empfehlung
Verhandlungsstrategie
Fahrplan für eine faire Einigung
Aktuelle Gerichtsentscheidungen
Relevante Urteile zu Ihrem Thema
Häufig gestellte Fragen
Was passiert mit dem Haus bei Trennung?
Es gibt mehrere Optionen: Ein Partner übernimmt die Immobilie und zahlt den anderen aus, beide verkaufen gemeinsam, oder als letzte Option: die Teilungsversteigerung. Welche Lösung passt, hängt von Eigentumsverhältnissen, Finanzierung und persönlicher Situation ab.
Wer muss ausziehen?
Grundsätzlich hat kein Partner automatisch das Recht, den anderen rauszuwerfen – unabhängig davon, wer im Grundbuch steht. Bei häuslicher Gewalt oder unzumutbarer Situation kann eine Wohnungszuweisung beim Familiengericht beantragt werden.
Was ist eine Nutzungsentschädigung?
Wenn ein Partner die gemeinsame Immobilie alleine nutzt, muss er dem anderen eine Nutzungsentschädigung zahlen. Die Höhe orientiert sich an der ortsüblichen Miete, anteilig nach Eigentumsanteilen. Dies gilt ab Aufforderung.
Was passiert mit dem gemeinsamen Kredit?
Beide Partner haften gesamtschuldnerisch gegenüber der Bank – auch nach der Trennung. Eine interne Vereinbarung ändert daran nichts. Für eine Entlassung eines Partners muss die Bank zustimmen, oft ist eine Umschuldung nötig.
Wie wird der Immobilienwert bestimmt?
Am besten durch ein Verkehrswertgutachten eines zertifizierten Sachverständigen. Alternativ können Makler-Bewertungen herangezogen werden. Wichtig: Einigen Sie sich auf einen gemeinsamen Gutachter, um Streit über den Wert zu vermeiden.
Was ist eine Teilungsversteigerung?
Die Teilungsversteigerung ist ein gerichtliches Verfahren, bei dem die Immobilie zwangsversteigert wird. Der Erlös wird aufgeteilt. Problem: Die Immobilie wird oft unter Marktwert versteigert. Daher sollte dies nur als letzte Option in Betracht kommen.
Trennung mit Immobilie? Wir finden die beste Lösung!
Ob Übernahme, Verkauf oder Nutzungsregelung – wir sorgen für eine faire Lösung und schützen Ihre finanziellen Interessen. Lassen Sie uns gemeinsam die beste Option für Sie finden.