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Zwangsversteigerung

Was ist eine Teilungsversteigerung?

Die Teilungsversteigerung ist ein gerichtliches Verfahren zur Auflösung einer Miteigentümergemeinschaft. Können sich Ehepartner nach einer Trennung nicht über die Immobilie einigen, kann jeder Partner beim Amtsgericht die Zwangsversteigerung beantragen.

Ablauf der Teilungsversteigerung

Das Verfahren läuft in mehreren Schritten ab:

  • Antrag: Ein Miteigentümer beantragt die Versteigerung beim Amtsgericht
  • Verkehrswertgutachten: Ein Sachverständiger ermittelt den Wert
  • Versteigerungstermin: Öffentliche Versteigerung im Gericht
  • Zuschlag: Höchstbietender erhält die Immobilie
  • Erlösverteilung: Nach Schuldenabzug wird der Rest geteilt

Erhebliche finanzielle Risiken

Die Teilungsversteigerung ist fast immer die schlechteste Lösung:

  • 20-30% unter Marktwert: Versteigerungserlöse liegen deutlich unter dem freihändigen Verkauf
  • Hohe Verfahrenskosten: Gerichtskosten, Gutachten, Anwaltskosten
  • Lange Dauer: Das Verfahren kann 12-24 Monate dauern
  • Restschulden: Reicht der Erlös nicht, haften beide weiter

Rechenbeispiel

Marktwert 400.000 €, Versteigerungserlös 300.000 €, Restschuld 250.000 €. Nach Abzug bleiben nur 50.000 € für beide Partner – statt 150.000 € bei freihändigem Verkauf.

Bessere Alternativen

Fast immer gibt es bessere Lösungen als die Teilungsversteigerung:

  • Einvernehmlicher Verkauf über einen Makler
  • Übernahme durch einen Partner mit Auszahlung
  • Übertragung an die Kinder

Fazit

Die Teilungsversteigerung sollte nur die allerletzte Option sein. Wir helfen Ihnen, eine einvernehmliche Lösung zu finden – oder verteidigen Ihre Interessen, wenn der Partner die Versteigerung bereits beantragt hat.