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Finanzielle Ansprüche

Was ist eine Nutzungsentschädigung bei Trennung?

Die Nutzungsentschädigung (auch Nutzungsvergütung genannt) ist ein finanzieller Ausgleich, den der ausziehende Ehepartner vom verbleibenden Partner verlangen kann. Sie kompensiert, dass ein Miteigentümer die gemeinsame Immobilie allein nutzt.

Rechtsgrundlagen

Der Anspruch auf Nutzungsentschädigung ergibt sich aus verschiedenen Vorschriften:

  • § 1361b Abs. 3 BGB: Während der Trennungszeit bei gerichtlicher Zuweisung
  • § 745 Abs. 2 BGB: Bei Miteigentum ohne Zuweisung
  • § 1568a BGB: Nach rechtskräftiger Scheidung

Voraussetzungen für den Anspruch

Damit ein Anspruch auf Nutzungsentschädigung besteht, müssen vier Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Endgültige Trennung: Die Eheleute leben getrennt
  • Alleinige Nutzung: Ein Partner nutzt die Wohnung allein
  • Kein Wohnvorteil: Wird beim Unterhalt kein Wohnvorteil angerechnet
  • Geltendmachung: Der Anspruch muss ausdrücklich verlangt werden

Berechnung der Höhe

Die Nutzungsentschädigung orientiert sich am ortsüblichen Mietwert der Immobilie. Bei Miteigentümern zu je 50% erhält der ausgezogene Partner die Hälfte dieses Betrags.

Berechnungsbeispiel

Ortsübliche Miete: 1.500 €/Monat. Bei je 50% Miteigentum beträgt die Nutzungsentschädigung 750 €/Monat. Abzüge sind möglich für Nebenkosten, die der Verbleibende allein trägt.

Fazit

Die Nutzungsentschädigung sichert einen fairen Ausgleich, wenn ein Partner die gemeinsame Immobilie allein nutzt. Der Anspruch muss aktiv geltend gemacht werden. Wir prüfen Ihren Fall und berechnen die Höhe Ihres Anspruchs.