Eine Trennung ändert nichts am Kreditvertrag: Haben beide Partner den Darlehensvertrag unterschrieben, haften sie als Gesamtschuldner weiter – unabhängig davon, wer auszieht oder wer die Immobilie behält. Die Bank kann von jedem die volle Summe fordern.
Gesamtschuldnerische Haftung
Als Gesamtschuldner haftet jeder Partner für die gesamte Kreditsumme. Zahlt ein Partner nicht mehr, muss der andere einspringen. Dies gilt auch nach der Trennung.
- Die Bank kann sich an jeden Partner wenden
- Interne Absprachen ändern nichts an der Haftung gegenüber der Bank
- Ausgleichsansprüche bestehen nur untereinander
Optionen bei Trennung
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Kreditfrage zu lösen:
- Schuldhaftentlassung: Ein Partner wird aus dem Vertrag entlassen (Bankzustimmung nötig)
- Umschuldung: Neuer Kreditvertrag nur mit einem Partner
- Verkauf: Kredit wird aus dem Verkaufserlös getilgt
- Gemeinsame Tilgung: Beide zahlen weiter (interne Vereinbarung)
Wichtig zu wissen
Die Bank ist nicht verpflichtet, einen Partner aus dem Kredit zu entlassen. Sie prüft, ob der verbleibende Kreditnehmer allein ausreichend bonität hat. Bei vorzeitiger Ablösung kann eine Vorfälligkeitsentschädigung anfallen.
Interne Ausgleichsansprüche
Zahlt ein Partner mehr als seinen Anteil, hat er einen Ausgleichsanspruch gegen den anderen. Bei je 50% Eigentum kann er die Hälfte der geleisteten Zahlungen zurückverlangen.
Fazit
Der gemeinsame Kredit ist oft das größte Problem bei einer Trennung mit Immobilie. Wir beraten Sie zu Ihren Optionen und helfen bei Verhandlungen mit der Bank zur Schuldhaftentlassung.