Als Verkäufer riskieren Sie Klagen und Vertragsauflösung, wenn Sie Mängel absichtlich verschweigen.
Ob Wasserschaden oder Schimmel: Wenn ein bekannter Mangel beim Hauskauf verschwiegen wird, drohen Rücktritt und Schadensersatz.
Als Verkäufer riskieren Sie Klagen und Vertragsauflösung, wenn Sie Mängel absichtlich verschweigen.
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