Versteckte Wasserschäden beim Hauskauf: Rechte und Pflichten
Wasserschäden als versteckte Mängel
Wasserschäden zählen zu den häufigsten und gleichzeitig tückischsten Mängeln beim Immobilienkauf. Sie sind oft nicht auf den ersten Blick erkennbar, können aber erhebliche Folgeschäden und Sanierungskosten verursachen. Als Käufer einer Immobilie sollten Sie daher genau wissen, welche Rechte Ihnen bei versteckten Wasserschäden zustehen und welche Pflichten der Verkäufer hat.
Offenbarungspflicht des Verkäufers
Das Gesetz sieht vor, dass Verkäufer von Immobilien über wesentliche Mängel aufklären müssen, die dem Käufer nicht ohne Weiteres erkennbar sind. Dazu gehören auch Wasserschäden, selbst wenn diese vermeintlich bereits behoben wurden. Das Oberlandesgericht Hamm hat in einem Urteil vom 18.07.2016 (Az. I-22 U 161/15) entschieden, dass das breitflächige Eindringen von Wasser in den Keller eines Wohnhauses eine Tatsache darstellt, die der Verkäufer ungefragt offenbaren muss.