Versteckte Mängel sind Defekte, die bei Besichtigung nicht erkennbar waren, aber schon vor Übergabe bestanden. Beispiele:
- Feuchtigkeit im Keller hinter Verkleidung
- Undichtes Dach, das nur bei Starkregen auffällt
- Fehlerhafte Abdichtung
- Asbest in Bauteilen
Ihre Rechte hängen davon ab, ob ein Haftungsausschluss wirksam ist und ob der Verkäufer arglistig handelte. Mögliche Ansprüche:
- Nacherfüllung (Reparatur)
- Minderung des Kaufpreises
- Schadensersatz
- Rücktritt vom Kaufvertrag (bei erheblichen Mängeln)
Wichtig: Dokumentieren Sie den Mangel sofort und holen Sie ggf. ein Gutachten ein.