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Verjährung bei arglistiger Täuschung
Bei arglistiger Täuschung gelten deutlich längere Verjährungsfristen als bei normalen Mängeln. Hier erfahren Sie alles über die 3-Jahres-Regel ab Kenntnis und andere wichtige Fristen.
Die wichtigste Frist
Schadensersatzansprüche bei arglistiger Täuschung verjähren erst nach 3 Jahren ab Kenntnis! Anders als bei normalen Mängeln beginnt die Frist erst, wenn Sie von der Täuschung erfahren.
Alle Verjährungsfristen im Überblick
Bei arglistiger Täuschung gibt es verschiedene Ansprüche mit unterschiedlichen Verjährungsfristen. Hier die wichtigsten auf einen Blick:
| Anspruch | Frist | Fristbeginn |
|---|---|---|
| Schadensersatz (§ 823, § 826 BGB) | 3 Jahre | Ab Kenntnis des Mangels (§ 199 Abs. 1 BGB) |
| Anfechtung (§ 124 BGB) | 1 Jahr | Ab Kenntnis der Täuschung |
| Gewährleistung (regulär) | 5 Jahre | Ab Übergabe |
| Strafverfolgung (Betrug) | 5-10 Jahre | Ab Tatbegehung |
Die 3-Jahre-Regelung bei Schadensersatz
Der wichtigste Vorteil bei arglistiger Täuschung: Ihre Schadensersatzansprüche verjähren erst 3 Jahre ab Kenntnis des Mangels — und die Frist beginnt erst zu laufen, wenn Sie von der Täuschung erfahren.
Warum 3 Jahre ab Kenntnis?
Schadensersatzansprüche wegen arglistiger Täuschung basieren auf § 823 BGB (unerlaubte Handlung) und § 826 BGB (sittenwidrige Schädigung). Für diese deliktischen Ansprüche gilt die regelmäßige Verjährungsfrist von 3 Jahren ab Kenntnis nach § 199 Abs. 1 BGB.
Ab Kenntnis des Mangels
Regelmäßige Verjährung
Die 1-Jahres-Frist für die Anfechtung
Anders als bei Schadensersatz gilt für die Anfechtung des Kaufvertrags nach § 124 BGB eine kurze Frist: Sie haben nur 1 Jahr ab Kenntnis der Täuschung, um den Vertrag anzufechten.
Was bedeutet das praktisch?
- Die Frist beginnt erst, wenn Sie von der Täuschung erfahren
- Innerhalb des Jahres müssen Sie die Anfechtungserklärung abgeben
- Schadensersatz können Sie trotzdem noch 3 Jahre ab Kenntnis fordern
Tipp: Handeln Sie schnell!
Wie kann die Verjährung gehemmt werden?
Die Verjährung kann durch verschiedene Maßnahmen "angehalten" werden. Die gehemmte Zeit wird nicht auf die Frist angerechnet.
Verhandlungen mit dem Verkäufer
Solange Sie mit dem Verkäufer über die Ansprüche verhandeln, ist die Verjährung gehemmt (§ 203 BGB). Dokumentieren Sie alle Verhandlungen schriftlich!
Mahnbescheid oder Klage
Die Zustellung eines Mahnbescheids oder die Erhebung einer Klage hemmt die Verjährung (§ 204 BGB). Dies ist oft der sicherste Weg, wenn die Frist droht abzulaufen.
Beweissicherungsverfahren
Ein gerichtliches Beweissicherungsverfahren zur Sicherung von Beweisen hemmt ebenfalls die Verjährung. Sinnvoll, wenn Sie zunächst den Mangel gerichtsfest dokumentieren wollen.
Häufig gestellte Fragen
Wann verjährt arglistige Täuschung?
Bei arglistiger Täuschung gelten unterschiedliche Fristen je nach Anspruch: Schadensersatzansprüche verjähren nach 3 Jahren ab Kenntnis des Mangels. Die Anfechtung des Kaufvertrags muss binnen 1 Jahr nach Kenntnis der Täuschung erklärt werden. Strafrechtlich verjährt Betrug nach 5-10 Jahren.
Wann beginnt die 3-jährige Verjährungsfrist zu laufen?
Die 3-jährige Verjährungsfrist für Schadensersatz beginnt mit der Kenntnis der anspruchsbegründenden Umstände - also in der Regel ab dem Moment, in dem Sie von der Täuschung erfahren (§ 199 Abs. 1 BGB).
Was passiert, wenn ich die 1-Jahres-Frist für die Anfechtung versäume?
Wenn die Anfechtungsfrist verstrichen ist, können Sie den Kaufvertrag nicht mehr anfechten und rückabwickeln. Allerdings bleiben Ihre Schadensersatzansprüche bestehen - diese verjähren erst nach 3 Jahren ab Kenntnis.
Gilt die normale 5-Jahres-Frist bei Arglist nicht?
Die 5-jährige Gewährleistungsfrist gilt nur bei "normalen" Mängeln ohne Arglist. Bei arglistiger Täuschung greift stattdessen die 3-jährige Verjährungsfrist ab Kenntnis für Schadensersatz.
Kann die Verjährung gehemmt oder unterbrochen werden?
Ja, die Verjährung kann durch verschiedene Maßnahmen gehemmt werden: Verhandlungen mit dem Verkäufer, Mahnbescheid, Klageerhebung oder ein gerichtliches Beweissicherungsverfahren. Die gehemmte Zeit wird nicht auf die Frist angerechnet.
Frist prüfen lassen
Unsicher, ob Ihre Ansprüche noch durchsetzbar sind?
- Prüfung aller relevanten Fristen
- Empfehlung zur Fristwahrung
Fristen im Blick behalten
Verpassen Sie keine wichtigen Fristen. Wir prüfen Ihren Fall und sagen Ihnen, welche Ansprüche Sie noch geltend machen können.