Asbest nach Hauskauf entdeckt – Ihre Rechte und Handlungsmöglichkeiten
Der Kauf einer Immobilie ist eine weitreichende Entscheidung. Umso ärgerlicher ist es, wenn nachträglich versteckte Mängel entdeckt werden – insbesondere, wenn es sich um gesundheitsgefährdende Stoffe wie Asbest handelt. Da Asbest bis in die 1990er-Jahre häufig im Bauwesen verwendet wurde, sind ältere Immobilien besonders betroffen. Doch welche Rechte haben Käufer, wenn sie nach dem Hauskauf Asbest in ihrem neuen Zuhause entdecken?
Asbest als offenbarungspflichtiger Mangel
Asbesthaltige Baustoffe stellen ein erhebliches Gesundheitsrisiko dar und fallen unter offenbarungspflichtige Mängel. Das bedeutet: Verkäufer müssen Käufer über eine bekannte Asbestbelastung informieren, da dies die Nutzung der Immobilie erheblich beeinträchtigt. Werden solche Informationen verschwiegen, kann der Käufer rechtliche Schritte einleiten.