Als Verkäufer haften Sie in der Regel nicht für versteckte Mängel, wenn Sie einen wirksamen Haftungsausschluss im Kaufvertrag haben.
Ausnahme: Arglistiges Verschweigen! Wenn Sie einen wesentlichen Mangel kannten und ihn bewusst nicht offenbart haben, ist der Haftungsausschluss unwirksam. Ihnen drohen dann:
- Kosten für Mängelbeseitigung
- Kaufpreisminderung
- Schadensersatzforderungen
- Rückabwicklung des Vertrags
Empfehlung: Legen Sie alle bekannten Mängel offen und dokumentieren Sie dies im Kaufvertrag.