21.03.2024
Die Unterzeichnung eines Bauträgervertrags markiert einen wichtigen Schritt auf dem Weg zum Eigenheim. Um sicherzustellen, dass Ihr Hausbau reibungslos verläuft, ist eine gründliche Prüfung des Vertrags unerlässlich. Hier sind die entscheidenden Punkte im Überblick:
Grundstückserwerb und Bauprojektbeauftragung: Der Käufer erwirbt nicht nur das Grundstück vom Bauträger, sondern beauftragt diesen auch mit der Umsetzung des Bauvorhabens.
Festpreis und Eigentumsübertragung: Ein typischer Bauträgervertrag beinhaltet einen Festpreis, der alle Leistungen des Bauträgers für das Grundstück und den Bau umfasst. Nach Abschluss des Baus wird der Käufer Eigentümer sowohl des Grundstücks als auch der Immobilie.
Notarielle Beurkundung: Da der Bauträgervertrag den Grundstückserwerb einschließt, bedarf es einer notariellen Beurkundung, einschließlich späterer Änderungen.
Mischform aus Kauf- und Werkvertrag: Ein Bauträgervertrag vereint Elemente eines Kauf- und Werkvertrags, was unterschiedliche Rechte und Pflichten für beide Parteien bedeutet.
Was ist ein Bauträger und ein Bauträgervertrag?
Ein Bauträger ist ein Unternehmen, das Grundstücke erwirbt, plant, erschließt und bebaute. Die Immobilien werden als Gesamtpaket zum Festpreis vermarktet, wobei der Bauträger die Koordination aller Gewerke und die Verantwortung für den Neubau übernimmt. Ein Bauträgervertrag verpflichtet den Bauträger zum Bau der Immobilie und zur anschließenden Übertragung des Grundstückseigentums.
Bestandteile eines umfassenden Bauträgervertrags:
Ein solcher Vertrag enthält verbindliche Angaben zum Kaufpreis, zum Fertigstellungstermin, zur Bauzeit und anderen Details. Dazu gehören:
Kaufvertrag mit Bauverpflichtung
Bau- und Leistungsbeschreibung
Lageplan
Baupläne und Bauzeichnungen
Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung (bei Eigentumswohnungen)
Sonderwünsche
Eigenleistungen
Worauf sollte man beim Vertragsabschluss achten?
Besondere Aufmerksamkeit sollte man auf die folgenden Punkte richten:
Eine detaillierte und notariell beurkundete Baubeschreibung ist entscheidend.
Klarheit über den Umfang der Festpreisgarantie und etwaige zeitliche Beschränkungen ist wichtig.
Ratenzahlungen sollten den erbrachten Bauleistungen entsprechen.
Regelungen zu Insolvenzschutz, Bauabnahme, Baumängeln und Rücktritt im Falle von schweren Mängeln oder Pflichtverletzungen des Bauträgers sollten enthalten sein.
Weitere wichtige Informationen und Überlegungen:
Es wird empfohlen, den Bauträgervertrag vor der Unterzeichnung von Experten sowohl vertraglich als auch baulich prüfen zu lassen.
Aufgrund der Übertragung des Grundstückseigentums ist eine notarielle Beurkundung des Bauträgervertrags erforderlich, inklusive Eigenleistungen, Sonderwünsche und Änderungen. Der Vertragsentwurf sollte Ihnen mindestens zwei Wochen vor der Beurkundung vorliegen.
Da der Bauträgervertrag sowohl den Regelungen des Kauf- als auch des Werkvertrags unterliegt, ist eine differenzierte Betrachtung der Rechte und Pflichten beider Parteien erforderlich. Die gestaffelte Ratenlösung im Bauträgervertrag löst den Konflikt zwischen den Zahlungsmodalitäten nach §§ 433 Abs. 2 und § 641 BGB.
Unterstützung bei Fragen zum Bauträgervertrag:
Benötigen Sie professionelle Beratung zum Thema Bauträgervertrag? Unsere Kanzlei bietet umfassende Unterstützung rund um das Thema Immobilien. Wir erläutern Ihre Rechte und helfen Ihnen, die optimale Vorgehensweise zu bestimmen.
Für eine persönliche Beratung erreichen Sie uns telefonisch unter 04205/6899696 oder per E-Mail unter rechtsanwalt@voss.legal.
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