Rechte beim Wohnmobil- oder Wohnwagenkaufvertrag mit Händler: Ihre Rechte als Käufer

Rechte beim Wohnmobil- oder Wohnwagenkaufvertrag mit Händler: Ihre Rechte als Käufer

04.10.2024

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Der Kauf eines Wohnmobils oder Wohnwagens beim Händler ist für viele ein wichtiger Schritt in die Freiheit und Flexibilität des Reisens. Doch was passiert, wenn das Fahrzeug nicht den Erwartungen entspricht oder Mängel aufweist? Als Käufer eines Fahrzeugs von einem gewerblichen Händler haben Sie spezielle Rechte, die Ihnen eine Rückabwicklung des Kaufvertrages ermöglichen können. 

1. Rechte des Käufers bei einem mangelhaften Wohnmobil oder Wohnwagen vom Händler

Wenn Sie ein Wohnmobil oder einen Wohnwagen von einem Händler kaufen, gilt der Händler als gewerblicher Verkäufer. In diesem Fall sind Sie als Käufer besonders durch das deutsche Verbraucherrecht geschützt. Der Händler muss Ihnen ein mangelfreies Fahrzeug übergeben. Treten nach der Übergabe Mängel auf, haben Sie Anspruch auf Nachbesserung durch den Händler.

Anspruch auf Mängelbeseitigung

Bei einem Kauf vom Händler haben Sie als Käufer ein Recht auf Mängelbeseitigung. Sollte das Wohnmobil nach der Übergabe Mängel aufweisen, muss der Händler den Mangel beheben. Dabei liegt die Beweispflicht in dem ersten Jahr nach Übergabe beim Händler: Er muss nachweisen, dass der Mangel nicht bereits bei der Übergabe vorhanden war. Danach geht die Beweispflicht auf den Käufer über.

Ein Mangel liegt vor, wenn das Fahrzeug nicht den vertraglich vereinbarten Zustand hat oder nicht ordnungsgemäß funktioniert. Normale Abnutzung oder Verschleiß gelten hingegen nicht als Mängel.

Gewährleistung und Verjährung

Die gesetzliche Gewährleistungsfrist für Neufahrzeuge beträgt zwei Jahre ab Übergabe. Für Gebrauchtfahrzeuge kann diese Frist vertraglich auf ein Jahr verkürzt werden. Diese Verkürzung muss im Kaufvertrag ausdrücklich vereinbart sein. Wichtig: Selbst wenn die Frist auf ein Jahr verkürzt wird, darf diese Verkürzung nicht die ersten sechs Monate der gesetzlich geregelten Beweislastumkehr betreffen, in denen der Händler die Mängelfreiheit bei Übergabe nachweisen muss.

2. Rücktritt vom Kaufvertrag beim Händler – Voraussetzungen und Ablauf

Der Rücktritt vom Kaufvertrag ist möglich, wenn der Händler den Mangel nicht in angemessener Zeit behebt oder der Mangel nicht durch eine Reparatur zu beseitigen ist. Dies ist häufig der Fall, wenn mehrere Reparaturversuche scheitern oder der Händler die Nachbesserung verweigert.

Mängelbeseitigung durch den Händler fehlgeschlagen

Bevor Sie den Rücktritt erklären können, muss der Händler die Möglichkeit erhalten, den Mangel zu beseitigen. Wenn die Reparatur nach zwei erfolglosen Versuchen nicht zum gewünschten Ergebnis führt oder der Händler sich weigert, den Mangel zu beheben, können Sie den Rücktritt erklären. Es ist wichtig, den Händler zuvor schriftlich zur Mängelbeseitigung aufzufordern und ihm eine angemessene Frist zu setzen.

Erklärung des Rücktritts

Ein Rücktritt vom Kaufvertrag muss klar und unmissverständlich erklärt werden. Hierbei empfiehlt es sich, den Rücktritt schriftlich zu verfassen und dem Händler die Rückgabe des Wohnmobils anzubieten. Bei Rücktritt erhalten Sie den Kaufpreis zurück, abzüglich eines Nutzungsersatzes für die bereits gefahrenen Kilometer oder die Zeit, in der Sie das Fahrzeug genutzt haben.

Weigerung des Händlers

Es kommt häufig vor, dass Händler einen Rücktritt nicht ohne Weiteres akzeptieren. In diesem Fall bleibt Ihnen der Weg über das Gericht, um Ihre Rechte durchzusetzen. Ein Anwalt kann Ihnen dabei helfen, die notwendigen Schritte einzuleiten und Ihre Ansprüche durchzusetzen.

3. Rechtsprechung: Wann Gerichte den Rücktritt bei Händlern anerkennen

Gerichte erkennen den Rücktritt vom Kaufvertrag bei Wohnmobilen und Wohnwagen, die von Händlern verkauft wurden, in vielen Fällen an. Hier einige Beispiele aus der Rechtsprechung:

Beispiel: Oberlandesgericht Stuttgart (Az. 1 U 133/13)

In diesem Fall kaufte der Kläger ein Wohnmobil für rund 180.000 Euro von einem Autohaus. Trotz mehrerer Reparaturen war das Fahrzeug weiterhin mangelhaft. Insbesondere ein defektes Frontrollo, das die Sicht versperrte, beeinträchtigte die Nutzung erheblich. Das OLG Stuttgart erkannte den Rücktritt des Käufers an, da der Mangel trotz geringer Reparaturkosten die wesentliche Nutzung des Wohnmobils verhinderte.

Beispiel: Oberlandesgericht Hamm (Az. 28 U 131/10)

Ein Käufer eines gebrauchten Wohnmobils stellte kurz nach Übergabe Feuchtigkeitsschäden fest. Obwohl der Händler das Fahrzeug reparierte, trat der Mangel erneut auf. Das Gericht entschied, dass der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten konnte, da die Mängelbeseitigung nicht erfolgreich war.

4. Nutzungsentschädigung – Berechnung und Höhe

Beim Rücktritt vom Kaufvertrag ist der Käufer verpflichtet, eine Nutzungsentschädigung zu zahlen. Diese Nutzungsentschädigung berechnet sich auf Grundlage der bereits zurückgelegten Kilometer oder der Nutzungszeit des Fahrzeugs. Bei Wohnmobilen wird zusätzlich der Wohnaspekt berücksichtigt, da diese Fahrzeuge nicht nur zum Fahren, sondern auch zum Wohnen genutzt werden.

Die Berechnung der Entschädigung erfolgt auf Basis der voraussichtlichen Gesamtnutzungsdauer des Fahrzeugs. Ein Sachverständiger kann im Streitfall den genauen Wert ermitteln.

5. Rechtliche Unterstützung durch Rechtsanwalt Daniel Voß

Der Rücktritt vom Kauf eines Wohnmobils oder Wohnwagens vom Händler erfordert fundiertes Wissen über das Verbraucherrecht und die speziellen Anforderungen an gewerbliche Verkäufer. Ich unterstütze Sie dabei, Ihre Rechte als Käufer durchzusetzen und helfe Ihnen bei der Verhandlung mit dem Händler oder im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung.

Sollten Sie eine Verkehrsrechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese in den meisten Fällen die Kosten für einen Rechtsstreit.

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